Aistersheim und die „alternativen Fakten“

 


Wenn Politiker nicht zur Wahrheit finden, nennt man das „Alternative Fakten“.  Vor Gericht bleibt es dennoch weiterhin eine falsche Beweisaussage, wenn Zeugen – die vom Kläger nominiert wurden – trotz objektiver Beweise nicht zur Wahrheit finden wollen. So geschehen heute (05. Februar 2018) vor dem Bezirksgericht Grieskirchen aufgrund einer Klage, die der Besitzer des Wasserschlosses von Aistersheim gegen den medienrechtlich Verantwortlichen von „dahamist.at“ anstrengte. Rechtliche Schritt gegen den Kläger werden nun überlegt. 

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Wasserschloss Aistersheim – 2018 tagte dort der rechtsextreme Kongress der selbsternannten „Verteidiger Europas“

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Heute (05.02.2019, 14:00 – 17:10 Uhr) fand wieder einmal eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht Grieskirchen gegen Birnleitner vom Schloss Aistersheim statt.

Der Schlossbesitzer Birnleitner hatte Uwe Sailer geklagt, er hätte widerrechtlich seinen Besitz gestört und dadurch einen exorbitant überbordenden Schaden in Zusammenhang mit dem „Kongress Verteidiger Europas“ im März 2019 verursacht, weil Uwe Sailer angeblich die Baubehörden über bauliche Mängel informiert habe, die, trotz des Umstandes der Tatsache – bestätigt vom Bauamt Wels – eigentlich nicht gegeben gewesen wären, so der Schlossbesitzer Birnleitner.

Allerdings sollte man vor Gericht immer zur Wahrheit finden – so zumindest die „dahamistische“ Meinung – auch wenn man noch so viele Zeugen als Kläger bei Gericht vorbringt. Wahrer wird ein Umstand deshalb noch lange nicht, wenn beweisbare objektive Fakten vorliegen, die eindeutig darlegen, dass der Kläger vor Gericht nämlich nur „alternative Fakten“ vorbrachte und in einem Schloss-Gebäude hausen muss, dass in der Tat als Risikogebäude ausgewiesen ist.

Wenn der Kläger in seiner Klage behauptet, die Tatzeit der Besitzstörung wäre 10:00 Uhr vormittags gewesen, die Uhren auf den Kirchtürmen der Fotos – die als Beweismittel vorgelegt wurden – aber 14:30 Uhr zeigen, dann lässt das wahrlich jedem Gericht die Stirne runzeln.

Ob nun ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage der Zeugen Birnleitners vor Gericht eingeleitet wird, muss erst entschieden werden, zumal dieser Tatbestand zumindest Vorsatz verlangt. Aber vielleicht wussten es die Zeugen und der Kläger nicht mehr so genau, was sie da vor Gericht – vielleicht auch präpariert – so felsenfest behaupteten.

Und was den Schlossbesitzer betrifft – genauer gesagt den Junior des Schlossbesitzers – so hat sich dieser heute vor Gericht in seiner extrovertierten und immens überheblichen Art als Zeuge in einen derartigen Schlamassel hineingeredet, dass sogar das Gericht sich eine Meinung über diesen Kläger bilden musste.

Ein Urteil erfolgt schriftlich, so die Richterin. Die klagende Partei Birnleitner wirkte jedenfalls mitsamt ihren Zeugen ziemlich „zernepft“ nach dem heutigen Verhandlungsmarathon.

Vor Gericht zählen nur Wahrheit und Tatsachensubstrat. „Alternative Fakten“ mögen anderswo vielleicht eine Rolle spielen. In einem Rechtsverfahren jongliert man sich damit nur ins out.

Aistersheim wird wohl zukünftig frei von solchen heimattreuen „Verteidigern Europas“ bleiben, weil mit einem Birnleitner als Schlossbesitzer in seinem Gehabe in Zukunft wohl keine Geschäfte mehr zu machen sind, wie sich heute in einer Nebenfront in der Gerichtsverhandlung herauskristallisierte.

Wer will sich denn nochmals seinen Hintern bei so einer Arschkälte abfrieren lassen, wie sie zuletzt beim Kongress im Jahr 2018 in den Räumlichkeiten des Wasserschlosses gegeben war, weil Birnleitner mangels Kapital einfach nicht in der Lage war, den Veranstaltungsraum ordentlich beheizen zu können.  So eine Kälte vertragen auch keine selbsternannten „Heimatverteidiger“.

Zudem legt der Schlossbesitzer Birnleitner Wert darauf, dass sein Wasserschloss zukünftig kein Risikogebäude mehr sein darf, das nun zur Folge hat, dass ihm zukünftig sämtliche Veranstaltungen im Schloss  untersagt werden.

Wie auch immer das Urteil des BG Grieskirchen ausgehen möge. Birnleitner als Besitzer des Wasserschlosses Aistersheim hat schon heute alles verloren. So tritt man vor Gericht nicht auf und gibt den Überheblichen vor Behörden. Eine Bruchbude kann so nie saniert werden. Schade um Aistersheim. Das Schloss hat nämlich Potential und birgt eine enorme Geschichte für Oberösterreich, ein Geschichte, die dieses Bundesland weithin prägte. Eine Geschichte, der sich das Land Oberösterreich unbedingt anzunehmen hat.

Wer wissen will, wer den Schlossbesitzer rechtsfreundlich beraten und in diese Malaise getrieben hat, kann gerne via PN auf „dahamist.at“ hier nachfragen. Gute Rechtsberatung sieht wahrlich anders aus.

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Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at

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