„alles roger?“ recht radikal


„Alles roger?“, das Querformat für Querdenker ist recht radikal.  Und „alles roger?“ lobt sich auch gleich selber: „Österreichische Top-Journalisten garantieren qualitativ hochwertige Berichte und Kolumnen, die zur freien Meinungsbildung der Leser beitragen.“

Thomas Drozda schreibt auf twitter und legt gleichzeitig ein Faksimile des Urteils bei:

Nun ist es offiziell – und juristisch abgesichert: Das Magazin „alles roger?“ darf als rechtsradikal bezeichnet werden. Wir haben vor dem Handelsgericht Wien zahlreiche Beweise vorgelegt und in 1. Instanz Recht bekommen!

Es ist somit erstinstanzlich gerichtlich bestätigt, dass folglich Norbert Hofer, Herbert Kickl oder Heinz-Christian Strache als Minister über Inserate ein rechtsradikales Magazin mit tausenden Euro Steuergeld mitfinanziert haben, so Thomas Drozda auf twitter weiter.

 

.

ecfcldxwkaefkl5

Quelle: https://twitter.com/thomasdrozda/status/1164141123025195008

*


.

APA (Der Standard)

21. August 2019

Urteil: Drozda darf Magazin „Alles roger?“ rechtsradikal nennen

Handelsgericht Wien wies Klage von Magazin-Verantwortlichen in erster Instanz ab. Die Macher von „Alles roger?“ kündigen Berufung an

Wien – Das umstrittene Magazin „Alles roger?“ hat einen Rechtsstreit gegen SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda verloren. Laut einem Urteilsspruch des Wiener Handelsgerichts, den Drozda am Mittwoch auf Twitter veröffentlichte, darf das Magazin weiter als rechtsradikal bezeichnet werden. Die Macher von „Alles roger?“ kündigten umgehend Berufung an.

„Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, zu unterlassen, die wörtliche und/oder sinngleiche Äußerung zu verbreiten, „Alles roger?“ sei rechtsradikal und/oder die klagende Partei vertreibe ein rechtsradikales Periodikum und/oder die klagende Partei gäbe ein rechtsradikales Periodikum heraus, wird abgewiesen“, heißt es in dem Auszug aus dem Urteil, den Drozda verbreitete.

Der Bundesgeschäftsführer freute sich über den gerichtlichen Erfolg. „Nun ist es offiziell – und juristisch abgesichert: Das Magazin ‚Alles roger?‘ darf als rechtsradikal bezeichnet werden. Wir haben vor dem Handelsgericht Wien zahlreiche Beweise vorgelegt und in 1. Instanz Recht bekommen“, schrieb er auf Twitter.

Die Macher von „Alles roger?“ reagierten verärgert auf die Entscheidung. „Das von einer Einzelrichterin gefällte Urteil zu den inhaltlich völlig ungerechtfertigten und unerwiesenen Beschimpfungen von SPÖ-Politiker Drozda ist wirr, widersprüchlich und unhaltbar“, hieß es in einer Aussendung. Und weiter: „Wir werden daher dagegen berufen.“

Die Verantwortlichen wiesen den Vorwurf von Drozda „entschieden zurück“ und verwiesen auf die eigene Blattlinie. Darin heißt es unter anderem: „‚Alles roger?‘ ist politisch unabhängig und der Wahrheit verpflichtet.“ Außerdem: „Österreichische Top-Journalisten garantieren qualitativ hochwertige Berichte und Kolumnen, die zur freien Meinungsbildung der Leser beitragen.“ In der Aussendung distanzierten sich die Magazinmacher „von jeglichen Extremismen und Radikalismen“.

Im Februar hatte es bereits eine Vereinbarung am Handelsgericht Wien zwischen den beiden Streitparteien gegeben. Darin wurde festgeschrieben, dass Drozda das Magazin von Excalibur-City-Betreiber Ronnie Seunig nicht mehr als „Neonazi-Postille“ bezeichnen darf. Drozda hatte im Rahmen eines Teilvergleichs zugesagt, den Neonazi-Vorwurf nicht mehr zu erheben, wollte aber nachweisen, dass das Magazin eine „Blattlinie hat, die als rechtsextrem bezeichnet werden kann“. (APA, 21.8.2019)

Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000107655421/urteil-drozda-darf-magazin-alles-roger-rechtsradikal-nennen 

*


.

„alles roger?“ äußert sich in einer OTS-Aussendung 

21. August 2019

„alles roger“ beruft gegen wirres, unhaltbares Urteil

Wien (OTS) – Das von einer Einzelrichterin gefällte Urteil zu den inhaltlich völlig ungerechtfertigten und unerwiesenen Beschimpfungen von SPÖ-Politiker Drozda ist wirr, widersprüchlich und unhaltbar. Wir werden daher dagegen berufen. Im wesentlich stellt das Urteil darauf ab, dass die Äußerungen Drozdas im Sinne der Meinungsfreiheit des Art. 10 EMRK zulässig seien, ohne dass es einer Beweiswürdigung bedürfe.

In dem auch sprachlich und semantisch holprigen Urteil werden zunächst mehrfach Kläger und Beklagter verwechselt. Dann der bemerkenswerte Satz: „Die Bezeichnung, ‚Neonazi-Postille‘ kann nicht als reine Tatsachenbehauptung angesehen werden. Sie enthält vielmehr Elemente eines Werturteils, das einer Beweisführung nicht voll zugänglich ist.“ Das Gericht stellt damit nicht fest, dass diese Bezeichnung für „alles roger?“ richtig wäre oder gar einer Beweisführung unterzogen wurde, sondern erlaubt im Sinne der Meinungsfreiheit dieses Werturteil dem Beklagten in diesem Fall. Und es begründet dies weiter, dass auch Werturteile nicht schrankenlos sein dürfen, „allerdings sind angesichts der heutigen Reizüberflutung selbst überspitzte Formulierungen unter Umständen hinzunehmen, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliegt. Dabei sind bei Politikern die Grenzen erheblich weiter gezogen als bei Privatpersonen“. Auch die Begründungen im Urteil wonach die Aussagen Drozdas im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig wären sind teils haarsträubend: „Der durchschnittliche Leser gewinnt den Eindruck, es gehe eine Gefahr von Flüchtlingen für Europa aus. Der Betrachter beginnt, sich um seinen Wohlstand und Frieden in Europa zu fürchten“. Und weiters: „Ebenfalls wettert das Magazin mehrfach gegen die Linken“. Und weiter: „Diese Art der polarisierende Berichterstattung erzeugt für den Betrachter Kluften zwischen den unterschiedlichen politischen Gruppierungen“.

Konklusio: „Soweit die umstrittene Äußerung als Werturteil zu verstehen ist, ist diese zulässig. Ein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung laut Art. 10 MRK wäre daher in diesem Fall nicht zu rechtfertigen“.

Wir weisen darauf hin, dass Drozda in einem schriftlichen Vergleich vor Gericht bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, die Bezeichnung „Neonazi-Postille“ nicht mehr zu verwenden. Merkwürdig erscheint auch, dass es nach diesem Vergleich plötzlich zu einem Richterwechsel kam.

„alles roger?“ wird gegen dieses Fehlurteil berufen, weist neuerlich den auch durch das Urteil nicht erwiesenen Vorwurf des Herrn Drozda entschieden zurück und verweist auf seine Blattlinie, die unter www.allesroger.at/Offenlegung zu lesen ist und keine Fehlinterpretationen zulässt.

Wir distanzieren uns von jeglichen Extremismen und Radikalismen egal ob von links oder rechts und werden uns auch künftig gegen politische Verunglimpfungen rechtlich zur Wehr setzen.

Rückfragen & Kontakt:

alles roger?, Cothmannstraße 5-7, 1120 Wien
01/342 300 30, office@allesroger.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF0005

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190821_OTS0132/alles-roger-beruft-gegen-wirres-unhaltbares-urteil 

*


.

Links

Drozda darf Magazin „alles roger“ rechtsradikal nennen
https://www.derstandard.at/story/2000107655421/urteil-drozda-darf-magazin-alles-roger-rechtsradikal-nennen

„Rechtsradikale Neonazi-Postille“: „Alles Roger?“ klagt Thomas Drozda
https://www.derstandard.at/story/2000088117562/rechtsradikale-neonazi-postille-alles-roger-verklagt-thomas-drozda

*


Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohnehass.at

#alles roger #roger #thomas drozda #drozda

 

Add a Comment