Schwere Niederlage von Wolfgang „Wofe“ Jung vor Gericht


Der extrem verhaltensauffällige Wolfgang „Wofe“ Jung (FPÖ) zeigte sich in der heutigen Verhandlung vor dem Landesgericht Linz in medienrechtlicher Sache gegen den Inhaber der Seite „dahamist.at“ schwer verärgert.

Jung lehnte einen außergerichtlichen Vergleich mit einer angebotenen Entschädigung von € 1000.- kathegorisch ab. Er wollte einen mehrstelligeren Betrag einklagen, um diese seiner angeblichen „Uwe Sailer-Stiftung“ zuzuführen.  Der Richter sprach ihm jedoch nur € 500.- zu.

Der Richter wies in seinem Urteil aus, dass dem Kläger nur ein Betrag von € 500.- zustehe. Wolfgang „Wofe“ Jung zeigte sich sichtlich verärgert.

Nach Urteil darf Wolfgang „Wofe“ Jung „Wofe“ genannt werden.


Nach Urteil ist es zulässig Wolfgang „Wofe“ Jung in der Karrikatur wie nachstehend eingeblendet – abbilden zu dürfen.

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jung-neghirn-kopf

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Nach Urteil ist der Begriff „intelligenzbeschränkt“ zulässig.

Was nicht zulässig war, ist die mangelnde Ausweisung eines Zitats, weil dieses nicht ordentlich als Zitat ausgewiesen worden war. Dafür wurden Wolfgang „Wofe“ Jung eine Entschädigung von nur € 500.- zugesprochen. Die Ausweisung war aufgrund eines technischen Defektes bei facebook -Beweise dafür liegen vor – vor Löschung des Beitrages leider nicht möglich. Da in medienrechtlichen Fragen nicht über den subjektiven sondern nur über den objektiven Tatbestand entschieden wird, war das Urteil deshalb auch so zu begründen.

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Was das Zitat betrifft, wird dieses mit Urteilsspruch zu veröffentlichen sein, sodass – zwar nicht als Privatperson – so doch über gerichtlichen Auftrag besagtes Zitat, gegen das Wolfgang „Wofe“ Jung erfolgreich klagte, dennoch veröffentlicht werden darf. Damit wissen alle Leser jenen Inhalt, was Wolfgang „Wofe“ Jung eigentlich mit seiner Klage verhindern wollte.

Zudem wurden die über Jahre hinweg getätigte gesamten Aussagen von Wolfgang „Wofe“ Jung und über Wolfgang „Wofe“ Jung zum Akt genommen.

Da von beiden Seiten keine Erklärungen abgegeben worden ist, ist das medienrechtliche Urteil, in dem es weder Beschuldigte noch Angeklagte gibt, noch nicht rechtskräftig.

Wolfgang „Wofe“ Jung wird die heutige Verhandlung natürlich in seinem Licht der Wahrheit veröffentlichen, aber diese ist nicht immer korrekt mit der Realität, wie wir aus der Vergangenheit wissen.

Als Gerichtskiebitz war der „Bunte“ aus Wels anwesend, der wieder einmal entsprechend auffiel.


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#Wolfgang Jung #Jung  #Wofe

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