Hump-Dump des Monats

 

Der Preis ergeht an Anton Mahdalik

5 Preis Dahamist!
5 Dahmisten-Blumen wackeln im April wieder einmal für den Generalsekretär der FPÖ Wien. Mahdalik hat sich diesen Preis zum zweiten Mal wahrlich überzeugend verdient. Anton Mahdalik ist der Verfasser einer Sachverhaltsdarstellung gegen eine Kaffeehaus-Besitzerin in Wien Favoriten wegen angeblicher Verhetzung, weil sie Passanten empfahl, einfach weiterzugehen, wenn sie bei den 35% dabei sind. Das brachte die FPÖ zur Weißglut und Mahdalik zum Fabulieren einer Anzeige.

 

  1. Sachverhalt
  2. Wie mehrere Tageszeitungen am 27.4.2016 berichten (u.a. „Heute“ auf der Titelseite und Seite 12, „Österreich“ auf Seite 7 etc) hat Eva T. eine Tafel vor ihr Lokal mit folgendem für jeden Passanten lesbaren Inhalt aufgestellt.

    „wenn du bei diesen 35% dabei bist, geh doch BITTE einfach weiter. Danke #rightwayNOTwelcome“

    Auch wenn es ein Grundsatz der Privatdisposition ist, mit wem und welchen Personen man einen privatrechtlichen Vertrag eingeht, insinuiert diese Tafel, das 35% der Bevölkerung einen undemokratischen Präsidentschaftskandidaten gewählt haben, da für einen normalen Leser dieser Botschaft unverständlich ist, weshalb jemand in einem nicht politischen auf Gewinn orientierten Lokal nach Wahlentscheidung für einen spezifischen Kandidaten unerwünscht sei. Diese klare Botschaft kann geeignet sein, dass eine Wählergruppe aufgrund ihres Wahlverhaltens und ihrer demokratisch legitimierten Weltanschauung in öffentlicher Weise stigmatisiert und herabgesetzt wird.

    Es besteht nun der Verdacht, dass Eva T. u.a. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen eine Wählergruppe aufgrund ihrer Weltanschauung in einer Weise beschimpft haben, die geeignet ist, dass diese Gruppe in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht bzw. herabgesetzt wird.

     

  3. Der Anzeiger stellt daher den dringenden
  4.  

    A N T R A G

    diesen Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz zu überprüfen und ein Strafverfahren gegen die Verdächtige(n) einzuleiten.

 

Ehrlich gesagt Herr Mahdalik, wir wollen auch keine „Kellerspazis“ in unserem Wohnzimmer, wenn sie vielleicht diese Spezies gemeint haben sollten.

Was die Inhaberin des Kaffeehauses meinte und wie sie diese Meinung zum Ausdruck brachte, das sind zweierlei paar Schuhe. Herr Mahdalik aber glaubt in den 35% nur seinesgleichen zu sehen. Er und seine „Dahamisten“ fühlen sich beleidigt.

Der Verhetzungsparagraph bezieht sich jedoch nur auf schutzwürdige Gruppen. Die FPÖ soll tatsächlich schon eine schutzwürdige Partei sein? Und jeder, der die FPÖ beleidigt, stört die öffentliche Ordnung? 35% sollen ein Gewaltaufruf sein, nur weil diese schlichtweg vorbeigehen sollen?

Noch wurde der Verhetzungsparagraph nicht zu Gunsten der FPÖ geändert. Aber einer FPÖ ist schlichtweg vieles zuzutrauen. Noch dürfen wir uns kritisch äußern, auch auf Tafeln. Und was die Kaffeehaus-Betreiberin geschrieben hat, ist weder Verhetzung noch irgendein Tatbestand, nicht einmal eine Verletzung der Menschenwürde und schon gar nicht Beleidigung, üble Nachrede oder Kreditschädigung.

Ungeachtet dessen wäre es dennoch kein verwerflicher Umstand, hätte man die FPÖ kränken wollen, weil die FPÖ in der Tat keine demokratische Partei ist, sondern rechtsextrem, weil sie autoritaristisch ist und ethnokratisch orientiert und weil sie bereits Anklänge zum Faschismus zeigt mit beginnendem Cäsarismus.

Deshalb ernennen wir Sie hiermit zum „Hump-Dump“ des Monats April und verleihen ihnen 5 Dahamisten-Blumen, auf das Ihnen, Herr Anton Mahdalik auch weiterhin blendende Eingebungen zugewackelt werden.

 

Straches Unsinn
„Wie verrückt und hasserfüllt muss man sein! Manche sollten Demokratie lernen!“
http://www.dahamist.at/index.php/2016/04/27/straches-unsinn/

„Österreich Heute“
FPÖ klagt Hofer Wirtin.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/FPOe-klagt-Hofer-Wirtin/233442888

Vienna-online
Silvesterattacken in Bad Ischl: Wiener FPÖ prüft Klage gegen Uwe Sailer
http://www.vienna.at/silvesterattacken-in-bad-ischl-wiener-fpoe-prueft-klage-gegen-uwe-sailer/4582777

Verhetzung § 283 StGB
http://www.jusline.at/283_Verhetzung_StGB.html

 

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