Einzelfall Gotschacher (FPÖ)


Ex-Gudenus-Sprecher muss wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Der ehemalige FPÖ-Pressesprecher Stefan Gotschacher muss sich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung  von Gericht verantworten. Das  bestätigt auf Falter-Nachfrage  das Wiener Landesgericht, wo Anfang März (2014) stattfinden wird. Die Anklage wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ist rechtskräftig, das STrafmaß beträgt ein bis zehn Jahre.

Gotschacher war der Pressesprecher von FPÖ-Wien-Klubobmann und Vize-Bundesparteichef Johann Gudenus. Auf seinem Facebook-Profil hatte Gotschacher in der Rubrik „Lieblingszitate“ rechtsradikale Sprüche gepostet – darunter einen aus einem Kampflied der Waffen-SS: „Wenn sich die Reihen lichten, für uns gibt es nie ein Zurück.“ Das enthüllte der Falter im April 2013.

Gotschacher selbst rechtfertigte sich damals, er habe die Sprüche aus Internet-Foren abgeschrieben, „ohne die Ursprünge zu prüfen“. Er werde sie umgehend löschen.

Im Gefolge der Affäre feuerte die FPÖ Wien ihren Pressesprecher, zudem begann die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen. Diese wurden im Sommer 2013 eingestellt, später jedoch auf Weisung aus dem Justizministerium wieder aufgenommen. Ende des Jahres nun leiteten die Staatsanwälte ihre Ermittlungsergebnisse ans Landesgericht weiter. Für Gotschacher gilt die Unschulsvermutung.

Der Fall der Waffen-SS Postings ist nicht das erste Mal, dass dem PF-Mann eine Nähe zum Rechtsradikalismus vorgeworfen wird.. Zuvor hatte er schon etwas Rechtsrock-Lieder und abgewandelte Sujets der deutschen Rechtspartei NPD auf Facebook gestellt, berichtet das Onlineportal „stopptdierechten.at“.

Laut Kurier unterhielt Gotschacher zudem Facebook-Kontakte mit Unterstzungskomitees deutscher Neonazi-Größen. Stefan Gotschacher hatte seit Anfang 2011 für die FPÖ als Pressesprecher gearbeitet: davor war er Journalis bei der Gratiszeitung Heute und der Wiener Bezirkszeitung.

Quelle:  Falter print  30.01.2014 

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ORF

04.März 2014

NS-Zitat: Ex-FPÖ-Sprecher freigesprochen

Der ehemalige Pressesprecher der Wiener FPÖ, Stefan Gotschacher, ist am Dienstag von einem Schwurgericht von dem Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen worden. Er soll auf Facebook Zitate aus Liedern der Waffen-SS gepostet haben.

Die Geschworenen urteilten mit 5:3 Stimmen gegen den angeklagten Vorwurf der Wiederbetätigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Laut Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hat Gotschacher auf seiner privaten Facebook-Seite fünf Lieblingszitate gepostet – vier davon waren dem Nationalsozialismus bzw. der rechten Szene zuzuordnen.

Dabei handlete es sich etwa um Zitate aus einem Kampflied der Waffen-SS und Songzeilen von Bands aus dem rechtsextremen Milieu. „Und wenn sich die Reihen auch lichten, für uns gibt es nie ein Zurück“ stammt aus dem Lied „SS marschiert im Feindesland“. Die Zeilen aus dem Jahr 1814 „Wenn alle untreu werden, so bleiben wir doch treu“ wurden ebenfalls von den Nationalsozialisten benutzt.

„Ich weiß nicht, wie das passieren konnte“

Die von Gotschacher laut Staatsanwalt gepostete Passage „Meine Knochen könnt ihr brechen, meinen Glauben nicht“ ist wiederum ein Titel der im rechtsextremen Milieu angesiedelten Band „Stahlgewitter“. Die Zeilen „Lieber stehend sterben, als kniend leben“ sangen einst die „Böhsen Onkelz“, die insbesondere wegen ihrer Nähe zum Rechtsrock nicht unumstritten sind. Er habe die Textstellen aus – teilweise religiösen – Foren abgeschrieben, ohne die Ursprünge zu kennen, verantwortete sich Gotschacher. Das fünfte Lieblingszitat wurde Gotschacher nicht angelastet, es stammte aus dem Film „Der Name der Rose“.

Vorgeworfen wurde dem 44-Jährigen auch, Mitglied einer Facebook-Gruppe gewesen zu sein, die Freiheit für den in Deutschland inhaftierten Neonazi Gerhard Ittner fordert. „Ich weiß nicht, wie das passieren konnte.“ Der Name Ittner sei ihm zuvor nicht bekannt gewesen. Die Freundschaftsanfrage sei ihm „durchgerutscht“, verteidigte sich der Beschuldigte.

Nach Enttäuschung zur FPÖ gewechselt

Er sei politisch sehr interessiert, aus einer SPÖ-Familie stammend habe er „sehr viel mitbekommen“. „Besonders stolz“ sei er auf ein Foto, wo er als Kind mit den damaligen SPÖ-Bundeskanzler Bruno Kreisky zu sehen ist. Das Bild wurde von Verteidiger Farid Rifaat dem Gericht und den Geschworenen vorgelegt.

Nach einer Parteimitgliedschaft bei der SPÖ in den 1990er-Jahren sei der Journalist Gotschacher 2011 „aus Enttäuschung“ darüber, dass man ihm in seiner Funktion als Chefredakteur einer Zeitung „dreingepfuscht“ habe, als Pressesprecher zur FPÖ gegangen. „Es war für mich eine Herausforderung und die FPÖ hat mich beim Erstgespräch positiv überrascht.“

FPÖ trennte sich von Gotschacher

Als zunächst die Tageszeitung „Kurier“ und dann die Stadtzeitung „Falter“ über seine Mitgliedschaft der Ittner-Gruppe bzw. über die nationalsozialistischen Postings berichtet haben, habe er erst die Zitate auf ihren Ursprung überprüft. „Es ist mir sicherlich vorzuwerfen, dass ich das unreflektiert übernommen habe.“ Auf die Frage des beisitzenden Richters, ob ihm bei Worten wie „Ehre“ und „Treue“ kein Licht aufgegangen sei, meinte Gotschacher: „Für mich ist Treue ein durch und durch positiver Begriff.“

Die Wiener FPÖ trennte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe im April 2013 von Gotschacher. Im Juli 2013 war ein Verfahren eingestellt worden, danach wurde eine erneute Anklage nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre – mehr dazu in Ex-FPÖ-Sprecher wegen Wiederbetätigung angeklagt.

Quelle: https://wien.orf.at/news/stories/2634254/ 


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