„Wolke untergetaucht“

EU-weite Fahndung nach Neonazi „Wolke“ 5 Jahre Haft scheint „Wolke“ zu viel – jetzt wird „Staubwolke“ gesucht.

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Aus „Wolke“ wurde „Staubwolke“ (Phantombild)

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Wolke“ ist flüchtig. Vor einigen Monaten hätte der Salzburger seine Haftstrafe antreten sollen. Es scheint jedoch, dass ihm 5 Jahre Freiheitsentzug zu viel sein dürften. „Wolke“ mit bürgerlichem Namen Roland S. machte sich aus dem Staub. Nun wird seine „Staubwolke“ EUweit gesucht.
Wer mehr über „Wolke“ wissen will, kann seine kruden Gedanken hier nachlesen.  Das Forum „doedr“ wird von „Wolke“ betrieben. Er nennt sich im Forum „Dissident“.
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„Der Standard“
 24. Dezember 2018

Ein zu fünf Jahren verurteilter Salzburger hat den Plan, Salzburg zu einem Teil von Deutschland zu machen. Die Haft hat er bisher nicht angetreten

Salzburg -Ein 53-jähriger Salzburger, der im Vorjahr wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, ist laut STANDARD-Informationen bis heute noch nicht im Gefängnis.

Der Mann wurde im März 2017 schuldiggesprochen, weil er 9000 Beiträge im größten deutschsprachigen Neonaziforum geschrieben und damit zur Wiederbetätigung aufgerufen hat. Doch die Haft trat der Unternehmer nie an. Der rechtskräftig verurteilte Neonazi ist untergetaucht. „Er wird per europäischem Haftbefehl gesucht“, bestätigt der Sprecher des Salzburger Landesgerichts Peter Egger auf Anfrage.

Interpolsuche

Der Mann sei seit September bei Interpol in allen EU-Staaten und dem Schengenraum zur Verhaftung ausgeschrieben. Im März 2018 war er aufgefordert worden, seine Haft anzutreten. Er stellte einen Antrag auf Strafaufschub. Dieser wurde ihm nicht bewilligt. Nachdem er auch bei einem Vorführungsversuch der Polizei nicht anzutreffen war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Sein Geschäft in der Salzburger Altstadt wurde bereits vor Monaten aufgelöst.

Im Verfahren hatte Staatsanwalt Marcus Neher dem 53-Jährigen Aufforderung zu nationalistischen Handlungen laut Paragraf 3d des Verbotsgesetzes sowie die Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung laut Paragraf 278 vorgeworfen. Er soll unter den Usernamen „Wolke“ und „Betreuer 6“ Moderator im Thiazi-Forum gewesen sein und in seinen Posts zur Wiederbetätigung aufgerufen haben.

Auf Thiazi.net aktiv

Thiazi.net war ein bedeutendes deutschsprachiges rechtsextremistisches Internetforum. 30.000 registrierte Nutzer verfassten darin rund 1,4 Millionen Beiträge. Auf der Website, die sich als „germanische Weltnetzgemeinschaft“ bezeichnete, wurde der Nationalsozialismus verherrlicht, gegen Ausländer, Juden und Linke gehetzt sowie indizierte Rechtsrockmusik zum Download angeboten. Die Website wurde im Sommer 2012 geschlossen und verboten. Die Betreiber wurden zu dreieinhalb und zwei Jahren Haft verurteilt. In Österreich saßen bereits 40 User des Forums vor Gericht.

Einer davon war „Wolke„. Er war seit 2006 registriert. Die angeklagten Postings gaben Einblick in seine Ansichten. Er sprach etwa vom „Holocaustmärchen“, von der „Behinderung der Rassenschande“ und forderte die „Sterilisation von Ausländern“. Er betätigte sich außerdem als Kummerkasten und gab anderen Usern Tipps, wie sie Freunde von nationalsozialistischen Ideen überzeugen könnten.

Anschluss-Pläne

Bei einer Hausdurchsuchung an seiner Adresse wurde zudem ein Pamphlet mit dem Titel „Z-Plan“ gefunden. Dieser sieht etwa die Ausrufung eines „Freistaats Salzburg“ als Mitglied der „Vereinigten Staaten Deutschlands“ vor, „Straflager in strukturschwachen Regionen“ sowie das „Umstellen von Ausländervierteln“. Der Z-Plan stamme von ihm, konzedierte der Angeklagte vor Gericht.

Bei seiner Einvernahme bestritt der 53-Jährige, „Wolke“ zu sein. Er kenne diesen jedoch und schütze ihn, habe ihm seinen Internetzugang und seine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Zeugen, die in dem Neonazi-Forum unterwegs gewesen waren, identifizierten den Salzburger aber: Bei einem Mitgliedertreffen am Oktoberfest hatte er sich als „Wolke“ vorgestellt und einem User aus Deutschland nach einem Hausbrand unter diesem Namen Geld überwiesen.

Auch die Geschworenen glaubten die Einlassung des Unternehmers nicht und sprachen ihn schuldig. Der Pflichtverteidiger legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, die jedoch vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde. Im November 2017 wurde das Urteil rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 24.12.2018)

Quelle: https://derstandard.at/2000094654641/EU-weite-Fahndung-nach-Neonazi-Wolke 

Links: http://www.dahamist.at/?s=%23wolke 

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