„Ich sitze nur neben „Herrn Wolke“

Salzburg. Das Gerichtsverfahren nach dem Verbotsgesetz gegen den 52-jährigen Optiker Roland S. wird am Donnerstag den 16.03.2017 fortgesetzt. Es darf mit einem Wahrspruch gerechnet werden.

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Staatsanwalt Markus Neher trug seine Anklage am ersten Verhandlungstag sehr verständlich und ruhig vor. Er wiederholte und unterstrich zum besseren Verständnis aller diese und jene Punkte und versuchte so ein klares Bild der Tatbestände aufzuzeigen, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Der will ja nicht „Wolke“ gewesen sein, er sitze nur an seiner statt auf der Anklagebank.

Der Staatsanwalt beschrieb sehr genau  jenes Benutzprofil, welches „Wolke“ als „Freund der Germanen, der den Untergang überleben  und die Nachkriegsordnung zerstören will“ im Forum Thiazi verwendet hatte. Ein symbolisches Bild, das auf den Angeklagten mehr als nur passend wirkte.

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wolke-beitrag
Benutzerbild von „Wolke“ mit den Ästen einer Esche
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„Vier Äste einer Esche, die sich nach rechts neigen, sind  zu einem symbolisierten Hakenkreuz zusammengestellt worden“, so der Staatsanwalt. In der rechtsextremen deutschen  Anschauung gilt dies als Zeichen des Widerstandes. Die Esche galt in der nordischen Mythologie als Symbol des Lebensbaumes, eine Verbindung zwischen Erde und Himmel, zwischen Wasser und Wolken, eben eine Irminsul. Das keltische Baum-Horoskop besagte, dass die im Zeichen der Esche geborenen ehrgeizige Pioniere und freiheitsliebende Führungspersonen sind. Sie seien auffallend kreativ und wissbegierig, dulden allerdings als Alpha-Tiere-Geborene keinen Widerspruch.
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Der Angeklagte schien das „irdische Gericht“ am ersten Verhandlungstag offenbar wenig beeindruckt zu haben, auch das nicht, was der Staatsanwalt vorgetragen hatte. Das treffe nur auf „Wolke“ zu, nicht aber auf den Angeklagten selber.  Der Salzburger, nahm oftmals eine lümmelnde Körperhaltung  ein, um so auch seine scheinbare Überlegenheit zu signalisieren.
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„Alias-Wolke“ hatte zu seiner Verteidigung einen Schriftsatz vorbereitet, den er Sachverhaltsdarstellung nannte, aus dem dieser nun vorlas. Sein Verteidiger Michael Polst wusste offenbar nichts von dieser vorbereiteten Rede, weshalb er leicht nervös  in die Runde blickte.
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Der Angeklagte bezog sich auf die  Vorgeschichte des Thiazi-Forums und meinte, dass jeder Mensche ein Ventil brauche. So ein Ventil sei eben das Forum Thiazi gewesen, das nun staatlich unterdrückt wurde und weiter:

Die politische Ausrichtung des Forums reichte von national-patriotisch, christlich bis heidnisch und liberal bis modern. Neben zeitgeschichtlichen und politischen Themen wurden dort so gut wie alle Themenbereiche geboten, von Familienthemen bis zu Handwerker-Tips, von Sportergebnissen bis Kochrezepten. Das Forum Thiazi war kein rechtsextremes oder neonazistisches Forum, wie es der Staatsanwalt fälschlicherweise darzustellen versuchte, es war ein Forum für Leute mit nationaler Gesinnung„.

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In der „Sachverhaltsdarstellung“ brachte der Angeklagte, der im Vorfeld der Untersuchungen jede Aussage verweigert hatte,  in nachstehenden Punkten vor, warum der Staatsanwalt irre.

1.
Ich bin nicht der vom Verfassungsschutz gesuchte und vom Staatsanwalt angeklagte Thiazi-Autor „Wolke“. Ich habe bei Thiazi mitgelesen, aber nicht geschrieben.

2.
Ich kenne einige Forumsteilnehmer, aber werde keine Identitäten offen legen, weder von nicht Angeklagten oder Angeklagten oder verurteilten Personen.

3.
Die Person mit Pseudonym „Wolke“ durfte meinen Internet-Zugang benutzen, ob dies nun direkt vor Ort geschah oder von außerhalb mittels Fernbenutzung lasse ich offen.

4.
Ich habe öfters Überweisungen von meinen Konten für andere Personen gemacht. Am wenigsten jedoch für Thiazi-Teilnehmer. Dabei ging es nie um Bezahlung illegaler Geschäfte und immer nur um geringe Beträge.

5.
Ich las in den Bereichen Geschichte, Politik und aktuelles Zeitgeschehen  so ziemlich alle Beiträge. Einige Schreiber habe ich besonders geschätzt und viele von deren Beiträgen auf meinen PC für private Zwecke abgespeichert.

6. 
Mich haben die Leute hinter den Pseudonymen interessiert und als Herr „Wolke“ zu einem Treffen am Oktoberfest eingeladen wurde, hat er mir angeboten, dass ich in Verwendung seines Pseudonyms „Wolke“ dort teilnehmen könne, weil er selber aus Sicherheitsgründen weiterhin seine Anonymität wahren möchte. Mir ist bewusst, dass dies ein eher seltener und ungewöhnlicher Vorgang ist, aber allein deshalb kann es die Anklage nicht als unglaubwürdig hinstellen.

7.
In vielen Punkten gibt es bei mir keine Übereinstimmung mit Herrn „Wolke“. So ist es mir sicher kein Anliegen eine Wieder-Etablierung einer NSDAP zu betreiben. Mein Standpunkt ist der, dass überhaupt alle politischen Parteien verboten werden und durch ein Persönlichkeitswahlrecht ersetzt werden sollten. Wie das gehen soll, entwickle ich gerade auf meiner Website. Das betrifft ebenso Inhalte aus dem in der Anklageschrift erwähnten „Z-Plan“, welche eine grobe Ideensammlung ist, die ich für die Website gerne so formulieren werde, dass der Staatsanwalt darin nicht das Wort „Autobahn“ finden wird, das bekanntlich auch Hitler verwendete…

8.
Es könnte nur dann ein Beweis vorliegen, daß ich der Thiazi-Schreiber „Wolke“ wäre, wenn ein Durchsuchungskommando in meine Räumlichkeiten gekommen wäre und mich am Computer eingeloggt mit Nickname „Wolke“ angetroffen hätte, so wie dies beim Forumsleiter R. angeblich geschehen ist.  Ich kann nicht gestehen, wofür ich nicht verantwortlich bin.

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Eine kühne Verteidigungsstrategie. Wird der Angeklagte bei den Geschworenen damit durchkommen?


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