„Reichsbürger“ lassen exekutieren


„Reichsbürger“ lehnen den Staat ab. Österreich ist eine Firma. Was ist zu tun, wenn Reichsbürger sie verklagen wollen.

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Sie nennen sich „Souveräne BewegungOne People´s Public Trust“ kurz OPPT,  „Souverän Citizen Movement„, „Freeman-Bewegung„, „Terranier“ oder ähnlich. Ihre Mitglieder sind häufig gestrandete mittellose Existenzen, die den Staat und die Behörden ablehnen. „Österreich ist eine Firma“ wird häufig argumentiert. Nicht dem Souverän gehört das Land, sondern Banken, bei denen die Republik verschuldet ist. Durch EU-Beitritt, Privatisierung und Deregulierung sei jeglicher Staatsbesitz verkauft  und „Ämter“ und „Behörden“ in „Service“ umgetauft worden.  Die Republik sei bankrott und so in die Fänge von Banken geraten. Nun findet sich die Republik Österreich im UPIK Firmenregister von Dun & Bradstreet wieder unter   „Republik Österreich, D-U-N-S Nummer 301411641, Geschäftssitz 2, Ballhausplatz , 1010 Wien Austria. Der Name des Hauptverantwortlichen für die Republik Österreich heiße Heinz Fischer, seine Tätigkeit ist als  SIC 9199 ausgewiesen. Im Falle von Forderungen gegen Österreich und deren Organe sei daher die USA zuständig. Wer also mit „Reichsbürgern“ zu tun hat, kann schnell im amerikanischen Pfandregister landen.

 

NEWS (print) vom 19.11.2016
Die Wirtschaftskammer hat nicht nicht lange gefackelt. NEWS deckte im Oktober auf, dass sie und ihr Präsident Chrstoph Leitl von einer Oberösterreicherin in ein Pfandregister in den USA eingetragen worden waren. Diesem UCC-Register zufolge hätten sie der Frau 600.000 Euro geschuldet – zur großen Überraschung der Kammer. Nun hat man den Eintrag löschen lassen. Das UCC-Register, in das jeder Forderungen hineinschreiben kann, auch wenn sie rein fiktiv sind, ist die erste Stufe der „Malta-Masche“: Sogenannte „Reichsbürger“ und andere, die Staat und Behörden ablehnen, versuchen, via Malta für US-Scheinforderungen Vollstreckungstitel in der EU zu erlangen. Leitl war schneller.

 

Eintrag in das Schuldnerregister US-UCC

Derartige Hinterhältigkeiten sollten  nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Durch den Eintrag in das amerikanische Schuldenregister UCC ist für die Betroffenen die Gefahr einer Herabsetzung der Kreditwürdigkeit gegeben. Gegen einige  wurden bereits auf Basis falscher Angaben Zivilrechtsverfahren angestrengt, die für die Betroffenen mit großen Unannehmlichkeiten verbunden sind.

Auf Basis des Handelsrechts in den USA ist beim Washington State Department of Licensing (WSDoL) ein Register zum Uniform Commercial Code (UCC) eingerichtet, in dem Forderungen eingetragen werden können. Dieser Eintrag kann problemlos ohne großen Aufwand vorgenommen werden,indem an das UCC Filing Office Name und Anschrift von Schuldner und Gläubiger sowie eine allgemeine Beschreibung der behaupteten Sicherheit auf Bestand der Forderung übermittelt werden. Richtigkeit bzw. Authentizität der beigelegten Dokumente werden in der Regel nicht überprüft. Über die Registereintragungen können Abfragen (Certified Search Reports) gemacht werden, die nun den Eindruck erwecken, dass ein tatsächliches Schuldverhältnis besteht.  Die Ausdrucke zu Anfragen weisen den Vermerk „a true and exact representation“ auf. Dieser Vermerk bezieht sich jedoch nur auf die „wahre und exakte“ Darstellung der Angaben des Antragstellers, jedoch  nicht auf die Richtigkeit des Schuldverhältnisses. Eine Fehlinterpretation, die offensichtlich bewusst gesucht wird. Der Eintrag auf dieser Plattform bewirkt zwar keinen Pfändungsanspruch, aber gibt dem ranghöher eingetragenen Gläubiger ein vorrangiges Verwertungsrecht der angegebenen Sicherheit gegenüber anderen Gläubigen.

 

Vereinfachtes Mahnverfahren auf Malta

Laut einer Analyse des deutschen BKA treten die „Souveränen Bürger“  in dem UCC-Register eingetragene Ansprüche an Inkassounternehmen in Malta ab, die im Vorfeld von den „Souveränen Bürgern“ selbst errichtet worden sind. Die „Gläubiger“ erwirken nun auf Grundlage des maltesischen Rechtes ein vereinfachtes Mahnverfahren, das dem Schuldner unverzüglich zugestellt wird. Die Zustellung erfolgt entsprechend einer EU-Richtlinie über ein Gericht des Heimatstaates des vermeintlichen Schuldners. Dieser hat nun bis zu 30 Tage Zeit, die Forderung zu bestreiten. Erfolgt keine Bestreitung oder ist die Bestreitung nicht korrekt formuliert, wird der Forderung stattgegeben und es ergeht unverzüglich ein Urteil. Wird die Forderung erfolgreich bestritten, hat der Schuldner weitere zwanzig Tage Zeit einen Einspruch zu erheben und damit eine ordentliches Verfahren vor Gericht einleiten zu lassen.

 

Einleitung eines Schuldnerverfahrens in Malta

Die „Gläubiger“ leiten beim Superior Court oder Court of Magistrates in Malta ein Verfahren gegen die „Schuldner“ eines anderen Mitgliedstaates  der EU ein, wofür Anwaltszwang besteht. Wird hier nun das entsprechende Rechtsmittel versäumt, ergeht vom Maltesischen Gericht ein Versäumnisurteil und gleichzeitig ein Vollstreckungstitel. Dieser Titel könnte nun in einem weiteren Schritt, auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr 805/2004, für einen europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EUVTVO) und VO (EU) Nr 1215/2012 über gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssache (Brüssel 1a-VO) herangezogen werden, wenn es sich nicht um (behauptete) Amtshaftungsansprüche handelt, die nicht zu den Zivilsachen i.S. dieser Verordnung zählen. Inwieweit das nun Auswirkungen auf Einreise und Aufenthalt  in den USA haben könnte, muss abgeklärt werden.

 

Vorwurf des Betruges

Die deutsche Justiz geht bereits beim Versuch behauptete Forderungen gegen Schuldner vom Versuch des Prozessbetruges aus und empfiehlt die Einleitung von Strafverfahren mit Rechtshilfe und auch den Verdacht der Nötigung bzw. Erpressung anzuzeigen.

 

Überprüfung wäre angesagt und wichtig

Wollen sie nun feststellen, ob sie bereits Opfer der „Souveränen Bürger“ geworden sind, dann rufen sie die URL  https://fortress.wa.gov/dol/ucc/ auf.  Suchen Sie ihren Namen unter „Browse Names„, oder „Search Records„. Sollten sie bereits über einen Registereintrag verfügen, so können sie auch unter „Search by File Number“ über die UCC-Geschäftszahl nach Einträgen suchen. Nach Auswahl des jeweiligen Anfragemodus öffnen sich Suchfenster zur Namenseingabe. Es werden  Namensvorschläge unterbreitet und über „Search Results“ in die Suchmaske kopiert. Der nächste Schritt kann mit „Continue“ übersprungen werden. Mit dem abschließenden Schritt wird ausgeworfen, ob ein Trefferergebnis vorliegt.  Ein pdf-generiertes Dokument kann als Beweismittel ausgedruckt und bei Behörden vorgelegt werden.  Liegt eine widerrechtliche Eintragung vor, dann möge unbedingt die Löschung beantragt und Anzeige erstattet werden. Da es sich um Kreditschädigung handelt kann zivilrechtlich vorgegangen werden, bzw. auch strafrechtlich. Allerdings ist der Tatbestand nach § 152 Stgb ein Privatanklagedelikt und anwaltspflichtig.

 

Quelle
>  NEWS
> Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien
> Deutsches Bundeskriminalamt

 

Links

„Reichsbürger“
Antwort vom Bundespräsidenten auf die Frage, ob Österreich eine Firma ist
http://www.welcometofreedom.at/antwort-vom-bundespraesidenten-auf-die-frage-ob-oesterreich-eine-firma-ist/

„Kurier“
Gibt es die Reichsbürger auch in Österreich?
https://kurier.at/politik/inland/gibt-es-die-reichsbuerger-auch-in-oesterreich/226.432.868

„Die Zeit“
Polizist nach Schießerei mit „Reichsbürger“ gestorben
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/georgensgmuend-reichsbuerger-polizist-schuesse

„Die Zeit“
Ein Volk,viele Reiche, noch mehr Führer
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/reichsbuerger-verfassungsschutz-radikalisierung-einzeltaeter/seite-3

„Reichsbürger“
Polizist Johannes Spitaler
https://www.youtube.com/watch?v=LQgStiDagds

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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