Objekt 21: 5 Weitere Verurteilungen


 

gLandesgericht Wels verhandelte gegen „Objekt 21“

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ehemaliges Vereinslokal von Objekt 21″  in Windern 21,  4693 Windern (© Uwe Sailer)

 

Die Verhandlung vor dem LG Wels  wurde von keinen MedienvertreterInnen besucht. Deshalb können wir uns nur auf eine APA-Aussendung und auf „Stoppt die Rechten“ beziehen, deren Aussendung und Artikel wir hier übernommen haben.

04.10.2016
APA

Fünf Mitwirkende im kriminellen Netzwerk der oberösterreichischen Neonazi-Gruppe „Objekt 21“ sind am Dienstag im Landesgericht Wels zu Strafen zwischen 24 Monaten teilbedingt und drei Monaten bedingt sowie zu Geldstrafen von 400 bis 1.950 Euro verurteilt worden. Vorsitzender Hans-Jörg Reichl bezeichnete die Taten als „schwerst kriminell und schwer mafiös“. Die Sprüche sind nicht rechtskräftig.

Die Anklage von Staatsanwalt Franz Haas legte den Männern im Alter von 28 bis 32 Jahren die Gründung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung, Freiheitsentzug, Brandlegung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, teils als Täter, teils als Anstifter zur Last. Die Taten bis reichen bis in die Jahre 2007 und 2008 zurück.

Rund um das 2009 aufgeflogene „Objekt 21“ gab es schon eine Reihe von Prozessen mit Anklagen nach dem Verbotsgesetz, aber auch wegen zahlreicher Gewalt-und Vermögensdelikte. Sie endeten mit Schuldsprüchen und zum Teil mehrjährigen Haftstrafen. Der „Kultur- und Freizeitverein Objekt 21“, der sich in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte, war neben seinen „politischen“ Aktivitäten als Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss im Einsatz, unter anderem wurden Kontrahenten mit Gewalt eingeschüchtert und Etablissements angezündet. So bedrohten die Beschuldigten etwa einen Mann mit einer Kreissäge.

Die Angeklagten, die zum Teil auch vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen sind, waren in der Hierarchie weiter unten angesiedelt. Sie zeigten sich nur teilweise geständig, aber reuig. Sie behaupteten aber auch, sich nicht mehr an alles erinnern zu können, teils weil es schon so lange her sei, teils weil damals auch Alkohol und Drogen im Spiel gewesen seien. Ähnliche Probleme hatte das Gericht in dem bereits im Februar begonnenen Prozess auch mit den Zeugen, von denen einige plötzlich Erinnerungslücken hatten.

Die Verteidiger baten um milde Urteile für ihre Mandanten, in einem Fall um einen Freispruch. Tenor der Schlussplädoyers: Die Männer seien „naiv und dumm“ gewesen, hätten nur „eine untergeordnete Rolle gespielt“ und seien seither nicht mehr straffällig geworden. Zudem müsse die lange Verfahrensdauer mildernd gewertet werden.

Der Schöffensenat sprach alle fünf in unterschiedlichen Punkten der Anklage schuldig. Der Hauptangeklagte fasste 24 Monate, davon 21 bedingt aus. Richter Reichl titulierte ihn dennoch als „Glückskind des Jahres des Landesgerichts Wels“, denn hätte der Prozess ein Jahr früher stattgefunden, hätte er wegen seiner – mittlerweile getilgten – Vorstrafen drei Jahre unbedingt bekommen.

Die anderen Angeklagten erhielten ein Jahr, sechs, fünf bzw. drei Monate – alles bedingt. Sämtliche Beschuldigten erklärten Rechtsmittelverzicht. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, er müsse noch mit der Oberstaatsanwaltschaft Rücksprache halten.


 

05.10.2016
Stoppt die Rechten

War’s das jetzt? Als 2013 die kriminelle Neonazi-Truppe vom „Objekt 21“ in Desselbrunn aufflog, war von rund 200 Mitgliedern des Neonazi-Vereins die Rede, von insgesamt 80 Verdächtigen und schließlich von 35 Anzeigen wegen krimineller Aktivitäten und von zehn wegen Wiederbetätigung. Nach Angaben von „Österreich“ 8.3.10.16) gab es bis gestern 27 Urteile, seit Dienstag, 4.10.2016 sind es 32. Es war der letzte große Prozess zu der Neonazi-Truppe, schreibt „Österreich“.

Eigentlich hätte dieser Prozess schon im Februar 2016 abgeschlossen werden können, aber bei der Verhandlung damals beriefen sich die Angeklagten ebenso auf ‘Erinnerungslücken‘ wie auch die ZeugInnen – und so wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Anklage legte den fünf Männern im Alter von 28 bis 32 Jahren die Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Diebstähle, Brandlegung, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentzug, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zur Last. Die Aktivitäten der Neonazis, die vom vorsitzenden Richter als „schwerst kriminell und schwer mafiös“ bezeichnet wurden, standen nicht bloß mit den Statuten des „Kultur- und Freizeitvereins Objekt 21“ im Widerspruch, sondern mit ziemlich vielen Strafbestimmungen.

Im ersten Prozess 2014 charakterisierte die vorsitzende Richterin die Aktivitäten etwas politisch exakter: „Es war ein System aus Führungsriege und Leuten für die Drecksarbeit, alle rechter Gesinnung” (Österreich, 3.10.16). In diesem System wurden nicht nur Kontrahenten im Rotlichtmilieu bedroht und mit Brandanschlägen bzw. einer Kreissäge unter Druck gesetzt, sondern auch rechte Kameraden massiv eingeschüchtert – die hatten schon während der Ermittlungen die größten ‚Erinnerungslücken‘. Selbst aus bzw. in der der Untersuchungshaft wurde versucht, rede- bzw. geständniswillige Kameraden nicht nur mit Geldangeboten zum Schweigen zu bringen.

So gesehen, kamen die ‘Erinnerungslücken‘ in diesem Prozess nicht überraschend. Sie bildeten nur die Fortsetzung von ‚Erinnerungslücken‘ aus den anderen Prozessen. So schrieb der ORF zum Prozess gegen die beiden Bosse von Objekt 21 im August 2014: „Mehrere Zeugen waren am Mittwoch nicht erschienen, andere hatten sich der Aussage mit dem Hinweis entschlagen, dass sie selbst noch in anderen Verfahren angeklagt sind. Von den beiden Angeklagten wurde das meist mit einem Lächeln quittiert“.

Die ‚Erinnerungslücken‘ setzten sich diesen Dienstag fort. Im Bericht des ORFliest sich das so: „Die Angeklagten, die zum Teil auch vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen sind, waren in der Hierarchie weiter unten angesiedelt. Sie zeigten sich nur teilweise geständig, aber reuig. Sie behaupteten aber auch, sich nicht mehr an alles erinnern zu können, teils weil es schon so lange her sei, teils weil damals auch Alkohol und Drogen im Spiel gewesen seien. Ähnliche Probleme hatte das Gericht in dem bereits im Februar begonnenen Prozess auch mit den Zeugen, von denen einige plötzlich Erinnerungslücken hatten“.

Der Schöffensenat verhängte – angesichts der Latte an Delikten bzw. der begleitenden Umstände – überraschend milde Haftstrafen. 24 Monate, davon 21 bedingt für den Hauptangeklagten, den der vorsitzende Richter als „Glückskind des Jahres des Landesgerichts Wels“ titulierte, weil der späte Prozess zum Verfall (Tilgung) seiner Vorstrafen geführt hatte – sonst wären es drei Jahre unbedingt geworden. Die weiteren Angeklagten erhielten ein Jahr bzw. sechs, fünf und drei Monate bedingt. Kein Wunder, dass sie alle zulangten und auf Rechtsmittel verzichteten. Der Staatsanwalt erklärte sich noch nicht – daher sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Beiträge auf stopptdierechten.at zum Objekt 21:

 


#Objekt 21,

 

 

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