Kellernazis


Das staunt der „Stauni“. Was man in Österreich alles sagen darf.

H.C. Strache,  Detlef Wimmer,  Manfred Haimbuchner,  Werner Neubauer,  alles „Kellernazis in der FPÖ“. Das sind aber nur die Oberösterreicher. Natürlich ist die Liste unvollständig, auch jene auf der Webseite  der „Kellernazis in der FPÖ„.

 

KellernazisFPÖ

 

Aber warum dürfen wir das sagen?  Schuld daran ist wieder einmal die FPÖ selber, genauer gesagt ihre Übermutter  Barbara Rosenkranz. Die fühlte sich von der Wochenzeitschrift „NEWS“ ganz im nationalsozilistischen Sinne vorgeführt. Barbara klagte. Natürlich täten wir auch sofort klagen, aber wir sind ja keine „Kellernazis“. Barbara verlor die Klage, zwar erst über den EGMR (das ist der europäische Menschenrechtsgerichtshof), aber immerhin.

Seitdem zählt das Wort „Kellernazi“ zu einem Begriff der Meinungsfreiheit.  Und wir haben viele „Kellernazis“ in der FPÖ, wenn man der Webseite Glauben schenken darf. Aber die ist schon seit Jahren online und niemand aus der FPÖ hat sich seither getraut, wegen „Kellernazierei“ zu klagen. Ja Barbara hat euch da etwas versaut. Und jetzt staunt der „Stauni“ noch mehr. Für alle die es nicht wissen, Stauni ist ein Blogbetreiber, ehemals Meister im Rotlichtmilieu, der sich gerne mit „Kellernazis“ umgibt. Aber sagen sie nie Zuhälter zu ihm. Das führt zu einer Entgegnung, die dann in etwa so aussehen könnte.

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Das Profilbild zeigt übrigens den verhaltensauffälligen Wiener Gemeinderat der FPÖ  Wolfgang Jung, der einmal Brigadier beim Bundesheer sein durfte. Das Heer hat ihn schon lange in Pension geschickt.  Seit dem trieb er sich auch bei den proBewegungen in Deutschland herum, die vom dortigen Verfassungsschutz wegen recht extremer Umtriebe unter Beobachtung gestellt worden sind. Ja auch Jung, den Freunde „Wofe“ nennen dürfen,  ist mit Kellernazis eng befreundet. Aber der Widerruf, der stammt nicht vom ihm.

Wie kam es dazu, dass wir in Österreich einzelne Personen der FPÖ als Kellernazis bezeichnen dürfen.  Dazu schlagen wir im Entscheid nach, genauer gesagt unter der Geschäftszahl Bsw39394/98.

Unter Begründung finden wir folgenden Sachverhalt:

1995 erörterte ..News.. unter der Überschrift „Braun statt Schwarz und Rot?“, die Frage einer Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Darin führte der Redakteur aus, dass einige Rechtsextreme und Terroristen aus dieser Partei hervorgegangen wären, die die Partei zu Beginn der achtziger Jahre verlassen hätten, nachdem diese unter ihrem Obmann Steger moderatere Positionen eingenommen hätte. Unter der Obmannschaft von Jörg Haider wären diese  „alten Kellernazis“ zurückgekehrt und hätten sogar für poltische Ämter kandidieren können. Im Anschluss daran zitiert der Autor eine Reihe von Namen, darunter eben jenen der damaligen Landtagsabgeordneten Barabara Rosenkranz, die nämlich mitsamt ihrem Mann beweisen würden, dass die unter Jörg Haider behauptete Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten nie stattgefunden hätte.

Da haben wir ihn also den Begriff „Kellernazi“. Barbara klagte wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) mit einem Bußgeld von ATS 60.000 und forderte eine Entschädigungszahlung nach § 6 Mediengesetz von ATS 30.000.- . Der Ausdruck „Kellernazi“ würde nämlich Personen beschreiben, die Ideen des Nationalsozialismus zwar nicht nach außen, aber im Verborgenen, durch geheime Aktivitäten unterstützen würden. Zu einem solchen Personenkreis zu gehören bedeute, einen verachtenswerten Charakter zu haben und sich in einer unmoralischen und unehrenhaften Weise zu verhalten.

Der EMGR stellte in seinem Entscheid fest,  dass der Vorwurf ein „Kellernazi“ zu sein, keine Tatsachenfeststellung sei, sondern tatsächlich ein Werturteil, das jedenfalls auf wahren Tatsachen beruhe. Frau Rosenkran wäre nämlich Mitglied der FPÖ, durch ihren Ehemann stünde sie in direktem Kontakt zu Neonazis, sie habe gelegentlich an der von ihrem Ehemann herausgegebenen Zeitschrift mitgearbeitet und sich nie öffentlich eindeutig von nationalsozialistischen Ideen distanziert. Der Vorwurf „Kellernazi“ diffamiere auch niemanden oder unterstelle der Person gar ein strafbares Verhalten. Vielmehr wird mit dem Begriff „Kellernazi“ eine Stellung in der FPÖ und eine mangelnde Abgrenzung gegenüber nationalsozialistischen Ideen kritisiert. Als Politikerin und Landtagsabgeordnete musste Barabara Rosenkranz zähneknirschend diese Kritik auf sich nehmen. Die anderen in der FPÖ auch.

Und nun eine Frage in die Runde der FPÖ-Mandatare: Wer von euch kann sich wirklich vom neonazistischen und rechtsextremen Rand distanzieren und dennoch weiterhin der FPÖ angehören?
Der online-Blog Kellernazis in der FPÖ listet jedenfalls eine ganze Menge an  FPÖ-Mandataren auf, die das nicht können, sonst hätten sie schon längst geklagt.

H.C. Strache, Gregor Amhof, Wolfgang Caspart,  Gernot Egle,  Elmar Dirnberger, Huber Erhart, Thomas Feuerstein, Peter Fichtenbauer, Helmut Golowitsch, Alois Gradauer,  Martin Graf, Johann Gudenus,  Gunther Hadwiger, Manfred Haimbuchner, Lothar Höbelt, Johannes Hübner, Hans-Jörg Jenewein, KarlHeinz Klement, Hans Ulrich Kopp, Werner Köngishofer, Gerhard Kurzmann, Ulf Leinweber, Walter Marinovic, Ute Mayer,  Richard Melich, Andreas Mölzer, Helmut Müller, Herwig Nachtmann,  Werner Neubauer, Michael Oberlechner, Walter Ochsenberger,  Sebastian Ortner, Martin Pabst, Fürhende Funktionäre des „Ring Freiheitlicher Jugend“ in Verbindung zum „Bund freier Jugend“,  Werner Pfeiffenberger, Bernhard R. Pilz, Sebastian Ploner, Walter Rosenkranz, Karl SChnell, Eduard Schock, Leopold Schöggl, Otto Scrinzi, Harald Stefan, Wolfgang Strauß, Tiroler RfJ, Marcus Vetter, Harald Vilimsky, Lutz Weinzinger, Detlef Wimmer, Michael Winter, Susanne Winter, Wolfgang Zanger

Und was sagt „Stauni“ dazu? Er kann diese Meinung nicht teilen, so manche mit ihm auch nicht. Aber das ist deren Problem.


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