Strache muss € 700.- Strafe zahlen


Hat Strache den Herausgeber von „Österreich“ als Schneebrunzer bezeichnet?

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H.C. Strache am Sand

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Strache erschien nicht als Zeuge: Strafe

Im Landesgericht ist es am Dienstag darum gegangen, ob Heinz-Christian Strache „Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner im „Ibiza-Video“ als „Schneebrunzer“ bezeichnet hat. Weil Strache nicht als Zeuge erschien, muss er 700 Euro Ordnungsstrafe zahlen.

Der Prozess musste vertagt werden, weil der als Zeuge geladene Strache unentschuldigt nicht erschienen war. Richter Gerald Wagner betonte in seiner Begründung, dass Strache „die Ladung nachweislich übernommen hat“. Am 14. November wird das von Fellner betriebene Verfahren fortgesetzt, das sich nicht gegen Strache, sondern das Gratisblatt „Heute“ richtet.

Die Zeitung hatte Mitte August anlässlich des Erscheinens eines Enthüllungsbuchs der deutschen Ibiza-Aufdecker Frederik Obermaier und Bastian Obermayer berichtet, Strache habe Fellner in einer bisher nicht öffentlich gemachten Videosequenz auf Ibiza „Schneebrunzer“ genannt.

Klage wegen Beschimpfung

In dem Buch selbst wird Fellner allerdings nicht namentlich erwähnt. Dort ist nur von einem „Schneebrunzer von der Boulevardzeitung Österreich“ die Rede, über den Strache im „Ibiza-Video“ gesprochen haben soll. Fellner sei damit „weder wörtlich noch sinngemäß“ gemeint gewesen, stellte dazu nun dessen Rechtsvertreter Peter Zöchbauer am Landesgericht fest, der „Heute“ wegen übler Nachrede bzw. Beschimpfung nach Paragraph 6 Mediengesetz geklagt hat und namens seines Mandanten für das erlittene Ungemach eine Entschädigung verlangt.

Strache hat in Bezug auf die ihm zugeschriebene Beleidigung bisher erklärt, er könne sich nicht mehr erinnern, ob das Schimpfwort auf Ibiza überhaupt gefallen sei.

Quelle:  https://wien.orf.at/stories/3019428/    Redaktionen /dahamist  29. Okt. 2019

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