Straches verlorene Klagen


Wie oft hat eigentlich der Heinrich mittlerweile schon gegen Uwe Sailer vor Gericht verloren?“   -eine Frage, die sich viele befreundete User auf facebook stellen. Hier die Antwort:

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strache-kopf

H.C. Straches  Klagen

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Fall 1

458 24 Hv 2/15x -1 ; Landesgericht  Linz ;   27. Jänner 2015 ;  Strafrecht -Medienrecht

Klagende Partei:       Heinz-Christian Strache
vertreten durch:          Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:        Uwe Sailer
vertreten durch:          Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen  § 111 (1) Stgb  Üble Nachrede  und § 111 (2) Stgb  Üble Nachrede im Internet

  • 6 Abs 1 MedienGesetz
  • 34 Abs 1 MedienGesetz
  • 37 Abs 1 MedienGesetz
  • 41 Abs 1 MedienGesetz

 

Urteil: Das Landesgericht Linz hat Uwe Sailer wider erhobenen Anklage, er habe am 17. Jänner 2015 auf seiner facebookseite veröffentliche Behauptung „ich denke, daran sind wohl strassen schuld.“ , womit dem Privatankläger Suchtgiftkonsum unterstellt würde und er habe hiedurch das Delikt der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB begangen. gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen.

Die Anträge des Privatanklägers den Angeklagten Uwe Sailer gemäß § 6 Abs 1 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Privatankläger zu verpflichten, gemäß § 34 Abs 1 MedienG zur Veröffentlichung des Urteils auf der Webseite facebook zu verpflichten, und gemäß § 41 Abs 1 MedienG iVm. §§ 381 ff StPO zum Ersatz der Kosten des Verfahrens zu verpflichten, werden abgewiesen. (16. März 2015)

(Anmerkung: Es wurde seitens des Beklagten nie die Behauptung aufgestellt, dass H.C. Strache Suchtgiftkonsum unterstellt wurde.  Bei dem Begriff „Straße“ ging es nur um Rechtschreibung, weil diese immer noch mit „ß“ und nicht  mit  „ss“ geschrieben wird.)

 

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Fall 2

29 Cg 10/15i -5 ;  Landesgericht Linz ; 29. Jänner 2015    ; Zivilrecht;

Klagende Partei:         Heinz-Christian Strache
vertreten durch:            Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:          Uwe Sailer
vertreten durch:            Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen:  Unterlassung, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz
             Antrag einer einstweiligen Verfügung

 

Streitwert:        € 35.0000 Euro

 

wegen:             Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung

 

5.1. Der Beklagte Uwe Sailer ist schuldig, zu unterlassen, Abbildungen des Klägers Heinz-Christian Strache zu verbreiten, wenn dem Kläger durch den Begleittext Rauschgiftkonsum, insbesondere Kokainkonsum, oder ähnliche Handlungen unterstellt werden.

(Anmerkung: Klage wurde an das HG Wien übertragen und abgewiesen zu 39 Cg 11/15h-11)

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Fall 3

458 24 Hv 3/15v-1 ;  Landesgericht Linz ;  Jänner 2015  ; Strafrecht

Klagende Partei:       Heinz-Christian Strache
vertreten durch:          Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:        Uwe Sailer
vertreten durch:          Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen  § 111 (1) Stgb  Üble Nachrede  und § 111 (2) Stgb  Üble Nachrede im Internet

 

Urteil: Das Landesgericht Linz hat Uwe Sailer wider erhobenen Anklage, er habe am 17. Jänner 2015 auf seiner facebookseite veröffentliche Behauptung „ich denke, daran sind wohl strassen schuld.“ , womit dem Privatankläger Suchtgiftkonsum unterstellt würde und er habe hiedurch das Delikt der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB begangen. gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen.

 

Die Anträge des Privatanklägers, den Angeklagten Uwe Sailer gemäß § 6 Abs 1 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Privatankläger zu verpflichten. gemäß § 34 Abs 1 MedienG zur Veröffentlichung des Urteils auf der Webseite facebook zu verpflichten, und gemäß § 41 Abs 1 MedienG iVm. §§ 381 ff StPO zum Ersatz der Kosten des Verfahrens zu verpflichten, wurden abgewiesen. (16. März 2015)

 

(Anmerkung: Es wurde seitens des Beklagten nie die Behauptung aufgestellt, dass H.C. Strache Suchtgiftkonsum unterstellt wurde.  Bei dem Begriff „Straße“ ging es nur um Rechtschreibung, weil diese immer noch mit „ß“ und nicht  mit  „ss“ geschrieben wird, wie im Posting vermerkt wurde.)

 

(Anmerkung: obwohl mit 458 24 Hv 2/15x -1 ; Landesgericht  Linz ;   27. Jänner 2015 ;  Strafrecht ident , handelt es sich dennoch um ein gesondertes Verfahren mit gesondert ergangenem Urteilsspruch)

Zu diesem Verfahren gab es weitere Einsprüche und Beschwerden, die aber alle in den Instanzen abgewiesen wurden.

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Link

http://www.stopptdierechten.at/2016/04/21/strache-klage-wieder-freispruch-fur-sailer/

 

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Fall 4

458 24 Hv 11/15w – 1  ; Landesgericht Linz;  12. Mai  2015  ;  Strafrecht

Klagende Partei:   Heinz-Christian Strache
vertreten durch:      Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:    Uwe Sailer
vertreten durch:      Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen  § 111 (1) Stgb  Üble Nachrede  und § 111 (2) Stgb  Üble Nachrede im Internet

 

Urteil:  Das Landesgericht Linz hat Uwe Sailer wider die ihn erhobene Anklage, er habe durch die am 30. April 2015 auf seiner facebook-Seite veröffentliche Äußerung mit dem Inhalt:  „Heute frühabends beim Wirtn …….“ Heinz Christian Strache öffentlich beschimpft. gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen.   (10.September 2015)

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Fall 5

8 Bs 97/15v ;  Oberlandesgericht Linz  ; 14. August 2015 

Klagende Partei:      Heinz-Christian Strache
vertreten durch:         Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:       Uwe Sailer
vertreten durch:         Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

Kostenberechnung:     Uwe Sailer sind € 1.401,82  zuzüglich € 22,85 zu ersetzen

Beschwerde der klagenden Partei

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Fall 6

39 Cg 11/15h-11  ; Handelsgericht Wien ;  28. August 2015

Klagende Partei:          Heinz-Christian Strache
vertreten durch:         Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:        Uwe Sailer
vertreten durch:          Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

Beschluss: Der Antrag der klagenden und gefährdeten Partei, die beklagte und gefährdete Partei sei schuldig, es zu unterlassen, Abbildungen des Klägers Heinz-Christian Strache zu verbreiten, wenn dem Kläger durch den Begleittext Rauschgiftkonsum, insbesondere Kokainkonsum, oder ähnliche Handlungen unterstellt werden, wird abgewiesen

 

(Anmerkung; Es wurde seitens des Beklagten nie die Behauptung aufgestellt, dass H.C. Strache Suchtgiftkonsum unterstellt wurde.  Bei dem Begriff „Straße“ ging es um Rechtschreibung, weil diese mit  „ss“ geschrieben worden war, anstatt mit „ß“.)

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Fall 7

1 Cg 90/16z -1 ; Landesgericht Linz ;  29. Juni 2016

 

Klagende Partei:     Heinz-Christian Strache
vertreten durch:        Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:      Uwe Sailer
vertreten durch:       Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen: Unterlassung,

Antrag einer einstweiligen Verfügung

 

Streitwert 35.0000 Euro

 

Beschluss: Das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, es zu unterlassen, die wörtlichen und/oder sinngleichen Äußerungen zu verbreiten, der Kläger schaue „beschissen“ aus und/oder der Kläger schaue „deppert aus der Wäsche“  wird abgewiesen. (14. Oktober.2016)

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Fall 8

458 24 Hv 12/16v -1  ; Landesgericht Linz;  28. Juni 2016

Klagende Partei:    Heinz-Christian Strache
vertreten durch:       Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:      Uwe Sailer
vertreten durch:        Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen  § 115 Abs 1 Stgb  Beleidigung

  • 6 Abs 1 MedienGesetz
  • 34 Abs 1 MedienGesetz
  •  37 Abs 1 MedienGesetz
  • 41 Abs 1 MedienGesetz

           

Die Klage wurde mit 05. September  2016 von der klagenden Partei zurückgezogen

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Link

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160909_OTS0010/hc-strache-zieht-seine-privatanklage-gegen-uwe-sailer-zurueck

http://derstandard.at/2000044118993/FPOe-Chef-Strache-zog-Privatklage-gegen-Datenforensiker-Sailer-zurueck

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Strache-zog-Privatklage-gegen-Sailer-zurueck;art4,2340906

 

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Fall 9

8 Bs 138/16z ; Oberlandesgericht Linz ; 12. Juli 2016

Klagende Partei:   Heinz-Christian Strache
vertreten durch:        Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:    Uwe Sailer
vertreten durch:       Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen Beschwerde:  § 37 Abs 1 MedienGesetz

 

Beschluss: Aus Anlass der Beschwerde wird der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass der Antrag des Privatanklägers auf Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren gemäß § 37 Abs 1 MedienGesetz abgewiesen wird.   (08. August 2016)

Der Kläger zog mit 05.09.2016  zu 24 Hv 12/16v die Privatanklage zurück.

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Fall 10

1 R 172/16v ;  Oberlandesgericht Linz ;  22. 11.2016

Klagende Partei:   Heinz-Christian Strache
vertreten durch:     Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:    Uwe Sailer
vertreten durch:      Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

wegen: Unterlassung

Streitwert über € 30.0000

Urteil:  Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. (09. November 2016)

Link

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Fall 11

6 Ob 245/16x ; Oberster Gerichtshof ;        07.02.2017

Klagende Partei:    Heinz-Christian Strache
vertreten durch:       Gheneff-Rami-Sommer, Floragasse 5 1040 Wien

Beklagte Partei:     Uwe Sailer
vertreten durch:       Dr. Georg Zanger, Neuer Markt 1, 1010 Wien

 

Der OGH fasste den Beschluss:

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a  Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzung des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. (22. Dezember 2016)  (Schaut deppert aus der Wäsch)

Link:
http://www.dahamist.at/index.php/2017/02/16/strache-verliert-vor-ogh/
http://diepresse.com/home/innenpolitik/5122801/Strache-blitzt-mit-Klage-gegen-Datenforensiker-Sailer-ab

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Die Fälle 12, 13, 14 und 15 sind noch im Laufen. Es wird nachberichtet werden.

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Alle Verfahren zusammen umfassen  bereits jetzt  mehr als 1000 Seiten bedrucktes Papier. An tatsächlichen Kosten liegen mehr als  € 70.000.- vor, die zum überwiegenden Teil von  H.C. Strache  bezahlt werden mussten oder sollten.

Die vorliegende Auflistung betrifft nur jene Klagen, die H.C. Strache gegen Uwe Sailer persönlich betrieben hatte und alle verlor, nicht aber all jene Klagen und Anzeigen,  die seitens anderer Mandatare der FPÖ oder dem Club der FPÖ gegen Uwe Sailer betrieben wurden.  Diese umfassen ein Vielfaches dessen und belaufen sich auf ca. 70 Anzeigen und Klagen.  Uwe Sailer wurde auch in all diesen Fällen nie verurteilt.
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Link
http://www.dahamist.at/index.php/2017/02/08/strache-verliert-schon-wieder-4/


Sie erreichen uns auch unter http://www.heimatohenhass.at

#Klagen #H.C. Strache  #Strache

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