Linzer Anwalt bitzelte vor Gericht.


Gastkommentar von Uwe Sailer

Der Herr Sailer traut sich was. Jetzt legt er sich sogar mit einem Linzer Anwalt an, der seinerzeit den Geschäftsführer der recht extremen Postillie ´info-direkt` verteidigt hatte„, so die allgemeine Aussage vieler meiner Wegbegleiter.  Es geht nicht um trauen oder nicht trauen, es geht um Rechtsstaat, Demokratie, Gleichheit und Menschenrechte. Und gerade diese extrem wichtigen Grundwerte unseres Zusammenlebens werden mehr und mehr seitens der FPÖ und ihrer Anhänger mit Füßen getreten.

Linzer Anwalt klagt Uwe Sailer und erleidet bereits am zweiten Verhandlungstag extremen Schiffbruch. Die Verhandlung wurde zwecks Anhörung einer weiteren Zeugin – auf die der Kläger bestand – auf unbestimmte Zeit vertagt. Jener Artikel, der den Anwalt so unendlich stört, bleibt daher bis auf weiteres online und kann auch weiterhin nachgelesen werden.

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Ich habe den heutigen Nachmittag wieder einmal im Gerichtssaal verbracht. Ein Linzer Rechtsanwalt will von mir, als  medienrechtlicher Verantwortlicher einen Widerruf zu einem Artikel auf „dahamist.at“, der so nie verfasst worden war.

Aber weil der Linzer Rechtsanwalt, der in die Sparte „Gummistiefel – Bau und Boden“ eingereiht werden kann und auch so den Eindruck eines Burschenschafters ausstrahlt,  in dem er in jenem  von ihm so arg kritisierten Artikel nicht gerade positiv wegkam, klagte mich und besteht auf Entschädigung und Widerruf wegen Ehrenbeleidigung. Es zwickte ihn halt an seiner Ehre, noch dazu, weil auch die Rechtsanwaltskammer Ermittlungen gegen den Herrn Kläger aufgenommen hatte.

Dass dem Herrn Kläger in seinen Eingaben an das Gericht folgenschwere Formalfehler unterlaufen sind, dürfte dem Herr Rechtsanwalt aus Linz noch immer nicht wirklich bewusst sein. Jedenfalls reagierte der Herr Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren auf nobel zurückhaltende Hinweise nicht. Dass einem Rechtsanwalt überhaupt derartige Fehler passieren, ließ Fachleute doch erheblich erstaunen.

Und dann die Zeugenaussagen. Des Rechtsanwalts eigener Zeuge verwickelte sich in Widersprüche und zwar aus eigenem Verschulden, wie im Protokoll später nachzulesen sein wird. Dieser Zeuge, der von seiner Wahrnehmung so überzeugt ist, dass er sie tatsächlich selber glaubt was er selber sagte,  ist der Geschäftsführer von „Info-DIREKT VerlagsGmbH“, ein selbsternanntes „Wahrheitsmedium“ mit engen Verbindungen zum „Kongress der Verteidiger Europas“.

Alle anderen Zeugen wirkten ehrlich und bemühten sich wahrheitsgetreu aus Erinnerung die Sache so zu erzählen, wie sie diese eben selbst so erlebt und gesehen haben. Dass es sich dabei nur um Momentaufnahmen ihrer Wahrnehmungen handeln kann, wurde auch dem Richter sehr schnell klar, spielte sich doch der eigentliche Infight nur zwischen dem Kläger, dem Herrn Geschäftsführer von „Info-DIREKT VerlagsGmbH“ und meiner Person ab und das auf extrem engstem Raum. Und genau dieser Infight ist ja Gegenstand der Klage durch den Herrn Rechtsanwalt.

Und wo war der Tatort, werden sie sich jetzt fragen? Ausgerechnet dort, wo im Jänner 2018 ein Verfahren gegen „info-direkt“ geführt wurde,  ein Verfahren, dass „info-direkt“ haushoch verloren hatte, eben just unter jener Rechtsvertretung eben jenes Rechtsanwaltes der mich nun verklagen will.

Aber wer lässt sich schon gerne seinen Fotoapparat wegnehmen, nur damit keine Bilder vom Herrn Geschäftsführer von „Info-DIREKT VerlagsGmbH“ geschossen werden können. Dass durch diese „Krallaktion“ der Fotoapparat zu Bruch ging, bestreiten beide, der Herr Geschäftsführer von „Info-DIREKT VerlagsGmbH“ und eben auch der Herr Rechtsanwalt, wobei im Gerichtsverfahren sich herauskristallisierte, das beiden der Begriff  „zu Bruch gehen“ nicht wirklich geläufig sein dürfte.

Der Herr Anwalt fand die heutigen Zeugenaussagen so ganz und gar nicht positiv für ihn und bitzelte. Das führte dazu, dass der Richter den Herrn Rechtsanwalt eindringlich belehren musste, die Regeln des Verfahrens zu beachten, die er doch kennen müsse, zumal der Kläger von Brotberuf ja doch selber Anwalt sei.

Und als ich ich den Herrn Rechtsanwalt aufmerksam machte, dass er mir drohte mich wegen Verleumdung anzuzeigen, aber Verleumdung als innere Tatseite den überhöhten Vorsatz, also Wissentlichkeit, bzw. Absichtlichkeit verlange, bedankte sich dieser Herr Rechtsanwalt zwar sehr artig mit „danke für die Belehrung“ aber seine Körperhaltung signalisierte, dass sein Suppentöpfchen überzukochen schien.

Die Verhandlung wurde nach vier Stunden Zeugeneinvernahme beendet und auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Herr Anwalt will eine weitere Zeugin beantragen, eine Gerichtsbedienstete, die ja etwas gesehen und gehört haben könnte, weil sie ja während des Disputes zwischen mir , dem Herrn Geschäftsführer von info-direkt und dem Herrn Rechtsanwalt in unmittelbarer Nähe gestanden sei.

Wer weiß, was da erzählt wird,  weil nach Gerichtsprotokoll habe sie sich mit einer Kollegin zum Zeitpunkt des Vorfalls, den der Linzer Anwalt eben zur Klage brachte, über Weisheitszähne unterhalten.  Aber vielleicht bezieht der Anwalt daraus eine gewisse Weisheit, die ihm, eine göttliche Eingabe ermöglichen könnte.

Ich warte ab und denke mir: Schade um die Zeitvergeudung, weil in dieser Zeit hätte der Anwalt vielleicht erfolgreich Klienten verteidigen können, anstatt sich selber vor Gericht – gerade wegen seiner Klage – in eine offensichtlich missliche Situation zu bringen. Der Herr Anwalt war jedenfalls der erste, der den Verhandlungssaal nach Ende des Verfahrens fluchtartig verlassen hatte.

Rein juristisch betrachtet, liegen Gründe zur Annahme vor, das dieses Verfahren nicht inhaltlich, sondern formalrechtlich beurteilt werden könnte, basierend auf eben jene erwähnten massiven Eingabefehler durch den Kläger.

Aber wie lautet der Spruch unter Juristen: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Ich werde weiter berichten,  vermute aber, dass die nächste Verhandlungsrunde erst im Jahr 2019 stattfinden wird. Bis dahin bleibt der Artikel über den Linzer Anwalt jedenfalls online.  Ob er das wirklich so wollte?

Im Kampf gegen den rechten Extremismus widerfahren einem schon echt extrem recht obskure Widerparts. Aber genau das gilt es , diese aufzuzeigen, öffentlich zu machen und dagegen anzutreten, ob es dem Herrn Anwalt nun passt oder nicht. Er wäre sicher besser beraten, sich formaljuristisch aufschulen zu lassen.

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Anmerkung: Aufgrund des laufenden Verfahrens habe ich keine Namen genannt. Diejenigen, die der Gerichtsverhandlung beiwohnten, wissen worum es geht, diejenigen, die nichts wissen aber mehr wissen wollen, mögen sich bei mir melden.  Ich werde ihnen die Gerichtsunterlagen gerne zuschicken, weil man als einfacher Bürger sich eben nicht wirklich alles gefallen lassen muss und von derart recht extremen Wesen schon gar nicht alles gefallen lassen darf.

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