Preiszler (FPÖ): Drohung war Serviceleistung


Gastbeitrag von Uwe Sailer

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Uwe Sailer

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Widerstand versus gefährliche Drohung

Wer den Polizei-Jargon kennt, weiß, dass diese Worte eines Vorgesetzten gegen seine Untergebenen mehr als nur gefährliche Drohungen sind.

„Sollten Sie Widerstand leisten, drohen ihnen dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Suspendierung.“

Deshalb hat die Rechtsabteilung des BVT gegen Wolfgang Preiszler – unter anderem auch deswegen – Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Ein Verfahren ist im Laufen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Und wie rechtfertigt sich Wolfgang Preiszler, Chef der EGS und FPÖ Gemeinderat in Guntramsdorf, der diese Worte gegen BVT-Beamte anlässlich der Hausdurchsuchung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Februar 2018 gebrauchte, heute vor dem U-Ausschuss?

„Ja, ich habe als hierarchisch übergeordeneter Beamter gesagt, dass bei Widerstand dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Suspendierung drohen und dass bei Zuwiderhandeln ich gleich mit der Staatsanwältin weiterreden werde. Das war eine kollegiale Serviceleistung von mir“.

Ich habe schon immer massiv vor solchen Polizeibeamten gewarnt, aber sie sind halt groß geworden unter einer ÖVP-FPÖ-Regierung und noch größer geworden unter Kickl als Innenminister.

Als engagierter Kriminalbeamter kann man sich nur distanzieren von solchen Emporkömmlingen mit Rambomanieren, weil sie letztlich, auch wegen ihrer Überheblichkeit, erstens nichts kapieren und aus diesem Grund schlichtweg vieles ruinieren können. Aber so sind sie halt die FPÖ-Polizisten und AUF-Funktionäre, rechtlich oft wenig gebildet, aber dafür strotzend vor Egoismus und Überheblichkeit.

Die  Aussage von Wolfgang Preiszler vor dem U-Ausschuss am 19. September 2018 war ein Musterbeispiel an Arroganz, Selbstherrlichkeit und Selbstüberschätzung. So jedenfalls benimmt man sich nicht in aller Öffentlichkeit, noch dazu als leitender Polizeibeamte.

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Wolfgang Preiszler, Polizist und FPÖ-Gemeinderat in Guntramsdorf

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Lesen Sie weiter:  BVT-Ausschuss: Warnung vor Suspendierung als „Serviceleistung“

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