Freispruch für Hasan


Freispruch für Hasan. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „schwere Körperverletzung“ konnten nicht nachgewiesen werden. Polizei erleidet Niederlage vor Gericht. Verhandlung wurde vom Verfassungsschutz überwacht.

Am 28. Mai 2018 stellte die Staatsanwaltschaft Linz einen Strafantrag gegen den Linzer Studenten Hasan U.  und legte ihm „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, als auch „schwere Körperverletzung“ zur Last. Verhandelt wurde deshalb am 03. September vor dem Landesgericht Linz. Die Verteidigung des Beschuldigten übernahm Mag. Manfred Arthofer von der Kanzlei Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner aus Linz.

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Zur Vorgeschichte:

Am 25.04.2018 kam es im Zuge von friedlichen Protesten gegen eine Kundgebung der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreich„, zu einem Polizeieinsatz in Linz auf dem Taubenmarkt. Die „Identitären“ hatten unter der Bezeichnung „Österreich, wir müssen reden! Und zwar über den Linksextremismus“ einen von der Behörde genehmigten Infostandtisch auf dem Taubenmarkt errichtet. Aufrechte Demokraten und Antifaschisten wie z.B. das „Bündnis Linz gegen Rechts“ erkannten jedoch darin die „Identitären“, die eine rechtsextreme bis neonazistische Meinung vertreten und diese oftmals mit spektakulären Aktionen auch öffentlich kundtun. Zu den Feinden der „Identitären“ zählen alle Personen islamischer Glaubensrichtung, Grüne, Kommunisten, Sozialdemokraten und Personen die nicht heterosexuell orientiert sind. Die „Identitären“ sind eng mit der FPÖ verbunden und unterhalten in Linz in den Räumlichkeiten der schlagenden Burschenschaft Armina Czernowitz – der auch der amtierende stellvertretende Linzer Bürgermeister Detlef Wimmer von der FPÖ angehört – einen Clubraum.  Auch der Linzer Stadtpolizeikommandant  Karl Pogutter ist bei der FPÖ ein gern gesehener Gast.

Mobilisiert über das Internet, fanden sich deshalb am 25. April spontan Antifaschisten am Taubenmarkt ein, um die menschenverachtende extrem ausländerfeindliche und antiislamistisch geprägte Propaganda der „Identitären“ nicht unwidersprochen zu lassen. Das „Bündnis Linz gegen Rechts“ druckte auf die Schnelle Flyer, um Passanten nach dem Motto „Tu das braune Gackerl in das braune Sackerl“  zu ermutigen, die rechtsextreme Propaganda der „Identitären“ in den Müll zu schmeißen.

Diese Aktion verlief über längere Zeit friedlich, wie zahlreiche Zeugenaussagen später vor Gericht bestätigten, als plötzlich eine Person die „Identitären“ mit Wasser aus einem mitgebrachten Feuerlöscher bespritzte. Die „Identitären“ fühlten sich bedroht. Was folgte, war ein exorbitant übertriebener Polizeieinsatz, an der 19 Polizeibeamte der neu errichteten „Kickl-Bereitschaftspolizei“ teilnahmen und 70 Einsatzbeamte, die aus allen Polizeiinspektionen von Linz zusammengezogen wurden.  Auch ein Hubschrauber wurde gestartet, um das Geschehen von oben zu beobachten. Die Polizei wird später berichten, dass 40 gewaltbereite Chaoten die angemeldete Demonstration mit Wurfgeschoßen und Holzlatten angriffen.   Zahlreiche Zeugenaussagen vor Gericht  konnten diese Version der Polizei jedoch nicht bestätigen. Auch auf Videoclips war dahingehend nichts zu sehen, auch nicht auf jenen, die dem Gericht vorgeführt wurden. Offenbar konnte auch die Polizei im Zuge der Gerichtsverhandlung kein beweisfähiges Videomaterial beibringen oder Zeugen namhaft machen, die die Version der Polizei bestätigt hätten.

Ein Gegner der „Identitären“ – der spätere Angeklagte – machte Fotos von der Polizeiaktion, unter anderem von einem der Polizisten, von dem er sich beschimpft fühlte. Er wurde seitens der Polizei aufgefordert das Fotografieren einzustellen, was der Betroffenen mit freier Meinungsäußerung ablehnte.  Offenbar entwickelte sich ein heftiger Disput, der die Polizisten veranlasst haben dürfte, den Antifaschisten aus der Menge herauszugreifen.   Sie eskortierten ihn  in einen Hauseingang, drängten ihn an die Wand, warfen ihn zu Boden und führten ihn mit dem herbeigerufenen Arrestantenwagen ab. Daraus wurde später der Tatbestand „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „schwere Körperverletzung“ konstruiert, der am 03. September 2018 vor dem Landesgericht Linz nun verhandelt wurde und mit einem Freispruch endete.

Grundsätzlich hätte die Versammlung der „Identitären“ aus rein rechtlicher Sicht durch die Behöre erst gar nicht genehmigt werden dürfen, hätte die Behörde die Anmelder der Gruppierung „Österreich, wir müssen reden! Und zwar über den Linksextremismus“ eingehender geprüft.  Allerderdings gibt die nachstehend eingeblendete Aussendung der Polizei zu denken, wird doch in dieser mehr oder weniger Partei für die „Identitären“ ergriffen.

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Aussendung Polizei 25. April 2018
Aussendung Polizei 25. April 2018

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Aus dem Gerichtssaal

Am 3. September 2018 fand vor dem Landesgericht Linz unter dem Einzelrichter Dr. Bittmann ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt, der anlässlich eines Vorfalls am 25. April 2018 den Tatbestand des Widerstands gegen einschreitende Polizeibeamte und daraus resultierender schwerer Körperverletzung an einem Beamten begangen haben soll.

Gleich vorweg, der Prozess endete mit Freispruch sowohl hinsichtlich Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269 Stgb) als auch hinsichtlich der Körperverletzung im Sinne § 83 Stgb zu § 84 Stgb. Zahlreiche Zeugen, auch unabhängige, die seitens der Verteidigung nominiert wurden,  standen im Widerspruch zur Anklage und den polizeilichen Ermittlungen.  Ein Video, das im Gerichtssaal vorgespielt wurde, bestätigte eher die Version der Verteidigung, als jene der Anklage und Polizeibeamten.   Formalrechtlich kritisiert wurde, dass mit Wahrscheinlichkeit, der später Festgenommene nicht zur Ausweisleistung und auch nicht zum Einstellen seines angeblich renitenten Verhaltens aufgefordert wurde.  Zumindest hörte das niemand der neun Zeugen, die vor Gericht aussagten. Seitens der Exekutive wurden  keine Zeuge namhaft gemacht und auch kein Videomaterial beigebracht.

Der Richter erörterte in seiner Urteilsbegründung die  Objektivität der Zeugenaussagen, wobei ihm vor allem jene zwei unabhängigen Zeuginnen überzeugten, die eher zufällig in das Geschehen eingebunden waren, warteten doch beide just zu diesem Zeitpunkt auf dem Taubenmarkt auf ihre Freundinnen, mit der sie dann später gemeinsam essen gehen wollten. Beide Zeuginnen beschrieben die Situation am 25. April 2018, erst als die Polizei einschritt, als enorm aufgeheizt, sodass sich eine der beiden Frauen just in jenen Toreingang flüchtete, in den dann später auch der Festgenommene verbracht werden sollte. Die Zeugin hatte  somit die Amtshandlung der Polizei, das an die Wanddrücken, das zu Bodenreißen des Festgenommen und das Anlegen der Handfesseln auf den Rücken, direkt, gleichsam als backstage Beobachterin,  mitbekommen. Sie stellte sich die entsetzte Frage, wie soll da noch eine angeblicher Renitenter noch renitent sein können, wenn sich drei oder gar vier Beamte auf ihn knien und den jungen Kunststudenten festhalten.  Wie soll da ein Mensch noch auf Beamte treten können und sich heftig wehren, wie es in der Anklage zu lesen ist, wenn dieser gleichsam bewegungsunfähig gehalten wird.

Der Richter vermeinte auch, sich zur Festnahme äußern zu müssen, indem er hoffte, dass die Festnahme hoffentlich gerechtfertigt war, was insofern bemerkenswert ist, weil aus allen Zeugenaussagen übereinstimmend zur Aussage gebracht wurde, dass sich der später Festgenommene in keinster Weise renitent verhalten haben soll. Es habe sich lediglich ein heftiger Disput zwischen einem Beamten und dem Studenten entwickelt, wobei der Student namens Hasan auch heftig mit den Händen gestikuliert habe, weil er der Aufforderung des Beamten, das Fotografieren einzustellen und die Aufnahmen zu löschen nicht nachgekommen sei.  Dass er in seiner Emotion den Polizisten ein „Scheiße“ entgegen geworfen habe, weil er auf seine freie Meinungsäußerung pochte, mag eventuell ein Ehrenbeleidigungsdelikt sein, erfüllte jedoch nicht die Grundtat zum Widerstand der Staatsgewalt, so der Verteidiger des Beschuldigten. Auch das Zurückweichen des Beschuldigten um die Sache zu deeskalieren, schien wenig Eindruck auf die Polizeibeamten gemacht zu haben, war es ihnen – wie eben zahlreiche Zeugenaussagen bestätigten – doch eher wichtiger, dass Hasan das Fotografieren einstelle und die bereits gemachten Bilder lösche. „Pass auf, was du tust, sonst nehmen wir dich mit“, sollen die Polizisten gerufen haben und schon eilten sie ihm nach, so die Aussagen in der Verhandlung, nahmen ihn an den Armen und separierten den angeblichen Störenfried aus der Gruppe hin zum besagten Torbogen.  Eine Zeugin, die neben dem Torbogen des Toreinganges gestanden war und die Amtshandlung seitlich und von vorne mitbekommen hatte, zeigte sich erschüttert, als aus dem Munde eines Polizeibeamten in Richtung Antifaschisten folgendes zu hören war: „Das können sie sich merken, dass sich die Roten nicht mehr alles erlauben können.“ Ein politisches Statement eines Beamten, der sich eigentlich objektiv und so gut es geht neutral verhalten soll.

Der Richter glaubte also den Zeugen mehr und vertraute dem vorgespielten Videoclip. Vor allem gelang es der Anklage nicht, jene Punkte herauszuarbeiten, die ein aktives aggressives Verhalten gegen die Polizei bewiesen hätte, das aber für ein derartiges Verfahren unumgänglich notwendig gewesen wäre. Hinsichtlich der Verletzung am Bein eines Beamten ist im Video tatsächlich ein Stolpern im Zuge der Festnahme durch den Beamten zu erkennen. Das Stolpern kann aber nicht dem Festgenommen zugerechnet werden, vielmehr den Bedingungen die vor Ort herrschten.  Der vorgelegt Farbausdruck, der die Verletzung des Beines dokumentierte, studierte der Richter lange und las langsam und auch ein wenig behäbig aus dem ärztlichen Attest vor. Hämatome und etwas von einem lang gezogenen Verletzungsstrang und von Narben war etwas zu hören, um dann auf seinen langjährigen Erfahrungsschatz als Richter zurückzugreifen mit sinngemäßer Bemerkung: „Aus meiner langjährigen forensischen Erfahrung kann es sich da um keine Trittverletzung handeln, sondern nur um eine Sturzverletzung, wobei das Knie an einem harten Gegenstand entlang geschrammt sein dürfte.  Die Verletzung stehe daher in keinem Zusammenhang mit dem Verhalten des Beschuldigten„.

Das Urteil auf Freispruch mangels Beweise wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig, da sowohl Staatsanwalt, als auch der privatbeteiligte Rechtsvertreter der Polizisten, der zuvor noch Schmerzensgeld in der Höhe von € 500.- vom Angeklagten verlangt hatte, die mangelnde Deckung ihrer Anklage erkannt haben dürften und dem Urteil nicht widersprachen. Der Privatbeteiligte wurde vom Richter auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Hinsichtlich der einschreitenden Beamten werden weitere Ermittlungen geführt. Der Aktendeckel zur Causa ist somit noch nicht geschlossen.  Der weit überzogenen Einsatz der Polizei erzeugte Kosten in der Höhe von 13.600.- . Seitens der Polizei liegen bis dato keine Reaktionen zum Ausgang des  Verfahrens vor, auch von der FPÖ gab es dazu keine Stellungnahme.  Über den Prozess berichteten die OÖN.

Bemerkenswert erscheint, dass die Verhandlung über ihren gesamten Verlauf  von 10:00 Uhr bis 14:20 Uhr von zwei Beamten des Verfassungsschutzes überwacht wurde, wobei einem der beiden Beamten eine Nähe zur FPÖ nachgesagt wird.

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OÖN

3. September 2018

Demo gegen „Identitäre“: Aktivist freigesprochen

LINZ. Freispruch für Teilnehmer der „linken“ Gegendemo.

Vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung ist gestern ein Student (23) und Aktivist des „Bündnisses Linz gegen rechts“ freigesprochen worden.

Laut Anklage fotografierte der 23-Jährige den massiven Polizeieinsatz bei einem genehmigten Infostand der als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ Ende April am Linzer Taubenmarkt. Als die Beamten ihn aufforderten, das Fotografieren einzustellen, soll er die Beamten wüst beschimpft und sich „nach Leibeskräften“ gegen die Festnahme gewehrt haben, sodass ein Polizist eine Knieverletzung erlitt.

Doch das Gericht fällte einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten und berücksichtigte die entlastenden Zeugenaussagen sowie ein Handyvideo. Dies zeigt, wie sich der Beschuldigte passiv verhielt, als er von Beamten gefesselt und abgeführt wurde. Die Entscheidung des Landesgerichts Linz ist bereits rechtskräftig.

Der Polizeieinsatz auf dem Taubenmarkt hatte zu heftiger Kritik der Opposition am vom FP-Minister Herbert Kickl geleiteten Innenressort geführt. Die Polizei hatte damals auf Twitter von rund 40 „gewaltbereiten“ und „mit Holzlatten bewaffneten“ linken Gegendemonstranten gesprochen, die den Infostand der „Identitären“ attackiert haben sollen. Doch von diesem angeblichen Gewaltausbruch fehlt bis heute jeder Hinweis.

Wie aus parlamentarischen Anfragen der SP hervorgeht, kostete der Polizeieinsatz samt Hubschrauber-Flug 13.600 Euro. Die Linzer Polizei war an diesem Tag mit bis zu 67 Beamten präsent.

Quelle: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Demo-gegen-Identitaere-Aktivist-freigesprochen;art4,2995873 

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OÖN

03. September 2018

Prozess nach Tumulten bei Infostand der „Identitären“

LINZ. Ende April veranstaltete die „Identitäre Bewegung“ am Linzer Taubenmarkt einen Infostand. Es kam zu einer Gegendemo linker Aktivisten und zu einem massiven Polizeieinsatz. Ein Teilnehmer der Linken soll sich gegen die Festnahme massiv gewehrt und dabei einen Beamten verletzt haben.

Es war der 25. April am Nachmittag, als in der OÖN-Redaktion mehrere Anrufe von Lesern einlangten, die auf den massiven Polizeieinsatz am Taubenmarkt einreichten. Dutzende Polizeibeamte waren in der Innenstadt im Einsatz, über der auch ein Polizeihubschrauber kreiste. Etwas Schlimmes müsse passiert sein, mutmaßten die Anrainer. Ein schwerer Überfall? Oder gar ein Anschlag?

Der Stein des Anstoßes war ein behördlich genehmigter Infostand der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ unter dem Motto: „Österreich, wir müssen reden: über den Linksextremismus“. Dies rief prompt eine Gegendemo linker Aktivisten des „Bündnisses Linz gegen rechts“ auf den Plan. Um eine Eskalation zu verhindern, standen bis zu 67 Beamte gleichzeitig im Einsatz. Sogar ein Polizeihubschrauber drehte über der Innenstadt seine Kreise.

Gerichtsanhängig ist seither der Fall eines Gegendemonstranten, dem versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Der Kunstuni-Student soll die Beamten als „Arschlöcher“ beschimpft und sich aggressiv verhalten haben. Daher sei die Festnahme ausgesprochen worden, sagte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Dabei soll er „mit Leibeskräften“ versucht haben, sich dem Zugriff der Polizisten zu entziehen. Und dabei sei ein Beamter am linken Knie leicht verletzt worden. Per Gesetz gilt die Schürfwunde als schwere Körperverletzung.

Der Angeklagte sagte, er habe bloß die Amtshandlung fotografiert und die Beamten hätten ihn aufgefordert, damit aufzuhören. „Ich habe gesagt, dass dies mein Recht ist, dass ich fotografieren darf. Ein Polizist hat mich geschubst und ich bin immer weiter nach hinten gegangen, bis ich dann am Boden gelegen bin. Ich bin fixiert und relativ brutal festgenommen worden“, erzählte der Beschuldigte. Er habe noch gehört, wie ein Beamte zu ihm gesagt habe: „Jetzt haben wir dich, du Wichser.“

Er habe niemanden verletzt und keine Gegenwehr geleistet, beteuerte der Angeklagte. Bei seinem Abtransport Richtung Arrestantenwagen sei aber einer der Polizisten „gestolpert“.

Verteidiger Manfred Arthofer hatte die Ladung zahlreicher Zeugen beantragt und auch ein Handyvideo zugespielt bekommen. Das Video wurde am Montagvormittag im Gerichtssaal per Beamer in Augenschein genommen. Zwar verstellten die Beamten und Zivilisten immer wieder die Sicht auf die Festnahme-Aktion, ein paar Momente war der am Boden liegende Angeklagte aber zu sehen und verhielt sich dabei regungslos und passiv, was auch von den Zeugen bestätigt wurde.

Ob es am Montag noch zu einem Urteil kommen wird, war am Vormittag noch nicht absehbar. Verteidiger Arthofer forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.

Quelle: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Prozess-nach-Tumulten-bei-Infostand-der-Identitaeren;art4,2995744

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APA

26. April 2018

„Gewaltbereite Chaoten“: Kontroverse um Einsatz bei „Identitären“-Demo in Linz

Die Darstellung des Protests gegen eine Demo der rechtsextremen „Identitären“ sei „schlichtweg unwahr“, meint das Bündnis „Linz gegen Rechts“. Die Polizei hatte die Teilnehmer des Gegenprotestes in einem Tweet „gewaltbereite Chaoten“ genannt.

Ein Polizeieinsatz bei einem Protest gegen eine rechte Demo Mittwochabend in Linz hat eine Kontroverse ausgelöst. Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ verurteilte die „Polizeigewalt gegen Antifaschisten“. Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) kritisierte dies als Versuch der Polizei-Diffamierung. Die Polizei blieb bei ihrer am Mittwoch gemachten Darstellung der Ereignisse.

Die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ hatte eine Kundgebung zum Thema „Gegen offene Grenzen“ auf dem Taubenmarkt in der Linzer Innenstadt angemeldet und genehmigt bekommen. Für ein Verbot habe es laut Polizei keine rechtliche Handhabe gegeben. Mittwochabend twitterte die oberösterreichische Polizei, dass die genehmigte Demo „soeben von gewaltbereiten Chaoten gestört“ worden sei. Nach ihrer Darstellung tauchten rund 40 gewaltbereite Personen auf, die zum Teil mit Holzlatten ausgestattet gewesen seien. Sie seien gegen die Demonstranten vorgegangen. Das löste einen Großeinsatz der Exekutive mit allen verfügbaren Kräften aus: mit rund 60 Beamten, dazu sechs Diensthunden und einem Hubschrauber. Als die erste Streife eintraf, seien die Angreifer in alle Richtungen geflüchtet. Eine friedliche Gegnergruppe aus 20 Personen sei zurückgeblieben.

Darstellung der Polizei „schlichtweg unwahr“

Am Donnerstag berichtete die Polizei von der vorübergehenden Festnahme von zwei Personen wegen des Verdachtes des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der Anordnung der Staatsanwaltschaft einer Anzeige auf freiem Fuß. Bildmaterial werde ausgewertet, um weitere beteiligte Personen auszuforschen. Ein Polizist sei leicht verletzt worden.

Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ sprach von einem „Scharmützel“, an dem lediglich eine Person beteiligt gewesen sei und bezeichnete die Darstellung der Polizei eines Angriffes auf die „Identitären“ als „schlichtweg unwahr“. Die Polizei erwähne nicht, dass eine Person von den amtshandelnden Beamten brutal zu Boden gestoßen, fixiert und abtransportiert worden sei, lediglich, weil sie einen Polizisten fotografiert habe, der sich über die Gegner der „Identitären“ „recht uncharmant“ geäußert habe. Das Bündnis bedauerte, dass diese Art der Eskalation und der Polizeigewalt zumindest in Linz einen neuen Höhepunkt erreicht habe. Das Verständnis des Bündnisses von antifaschistischen Protesten „ist und war immer friedlich“, versicherte es.

Haimbuchner sieht in der Stellungnahme des Bündnisses einen Versuch, einen „leider notwendigen polizeilichen Einsatz“ als „Polizeigewalt“ zu diffamieren. In vollkommener Verleugnung der tatsächlichen Vorgänge werde die Schuld an der Eskalation den Exekutivkräften gegeben. Er stellte die Frage, „ob sich Leute und Vereine, die das Gewaltmonopol des Staates offenbar nicht anerkennen wollen, politisch noch innerhalb des Verfassungsbogens bewegen“. Gewalttätige Überfälle aus politischen Gründen dürften in einem Rechtsstaat nicht akzeptiert werden. Das Recht auf Demonstrationen, Meinungsfreiheit, aber auch das Verteilen von Informationen müsse weiterhin im demokratischen politischen Spektrum möglich sein. „Gleich, ob mir die Aussagen persönlich gefallen oder nicht“, schrieb Haimbuchner in einer Presseaussendung.

Quelle: APA  / übernommen von verschiedenen Medien /Redaktionen

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In gewohnt verzerrender Manier berichtete  das FPÖ-nahe Organ „Wochenblick“ am 25. April 2018 über den Vorfall.

Wochenblick

25. April 2018

POLIZEIGROSSEINSATZ AUSGELÖST

Mit Eisenkette: Linksextreme überfallen IB-Infostand in Linz

Einen Polizeigroßeinsatz löste der gewalttätige Überfall von Linksextremen in Linz aus. Eine genehmigte Kundgebung der rechten „Identitären Bewegung“ (IB) am Taubenmarkt wurde von gewalttätigen Gegendemonstranten gestürmt.

Aufgrund des Einsatzes und des Tumults mussten die LinzAG-Linien ihren Betrieb vorübergehend einstellen.

Mit etwa 20 Personen betreute die IB eine sogenannte „Identitäre Zone“ – einen Infostand, bei dem versucht wird „mit der Bevölkerung, sowohl Patrioten als auch politischen Gegnern in den Kontakt zu treten und friedlich zu diskutieren“, wie der Organisator betonte.

Gewalt und Diebstahl

Eine kleinere Gruppe Linker hielt sich bereits in der Nähe des Infostandes auf und beobachtete die Szenerie. Plötzlich formierte sich ein gewalttätiger Mob von etwa 60 Personen, der den Stand stürmte mit dem Ziel die angemeldete Kundgebung unmöglich zu machen.

Einer der Linksextremen attackierte die IB-Aktivisten sogar mit einer Eisenkette! Laut dem Veranstalter Luca Kerbl wurde eine Person verletzt und eine Fahne gestohlen. Schlimmeres konnte zum Glück verhindert werden. Laut Polizei sollen auch Wurfgeschosse im Einsatz gewesen sein.

Polizeiwall zum Schutz

Um das Demonstrationsrecht der Identitären und die rechtmäßig angemeldete Kundgebung vor Gewalt zu schützen, schritt die Polizei sofort ein und orderte Verstärkung. Etwa 50 Polizisten mussten eine Sicherheitszone rund um den Infostand einrichten. Nach den gewaltbereiten Gegendemonstranten wird gefahndet.

Quelle: https://www.wochenblick.at/mit-eisenkette-linksextreme-ueberfallen-ib-infostand-in-linz/

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weitere Links
OÖN: Angriff auf Demonstration: „Die Situation war brenzlig“
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Angriff-auf-Demonstration-Die-Situation-war-brenzlig;art4,2880648 

 

 

Heute: Polizei wusste angeblich nichts von Identitären-Treff
Die Riesen-Tumulte um einen Identitären-Stand in der Linzer City: Angeblich wusste die oö. Polizei nicht, dass es sich bei den Veranstaltern um Rechte handelt.
http://www.heute.at/oesterreich/oberoesterreich/story/Polizei-wusste-angeblich-nichts-von-Rechten-Stand-54141612 

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