„Asylantenfrei“ ist strafbar


Als sich im Jänner 2016 eine Bar in Bad Ischl (OÖ) „asylantenfrei“ erklärte und „Asylanten“ Lokalverbot erteilte, erstattete Uwe Sailer, pensionierter Kriminalpolizist aus Linz, Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung gegen die Besitzerin der Bar und gegen den Wiener Vizebürgermeister Johann Gudenus (FPÖ). Die Staatsanwaltschaft hatte damals ihre Ermittlungen wegen Verhetzung zwar eingestellt aber erklärt,  „das pauschal für alle Asylwerber verhängte Lokalverbot diskriminierend ist“. 

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screenshot Jänner 2016

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Der damalige Wiener Vizebürgermeister von der FPÖ Johann Gudenus hatte dazu auf facebook folgende Meinung vertreten:  „Ischler Bar: Lokalverbot für ,Asylwerber‘. Ein guter, notwendiger Schritt. Es braucht ein Österreich-Verbot für diese illegalen Zuwanderer!“.

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Nun hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Posting des Lokalbetreibers diskriminierend sei und zitierte zum Vergleich das historische Beispiel: „Unser Hotel ist judenfrei“.

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ORF

28. Mai 2018

Bar darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen

Ein Lokal aus dem Bezirk Gmunden darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen. Das hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Lokal hatte in sozialen Medien damit geworben, „asylantenfrei“ zu sein.

Das Lokal warb auf Facebook und Twitter damit, „ab jetzt wieder asylantenfrei“ zu sein. Die Bar hatte, „um das Problem zu stoppen“, einen Eintritt von zwei Euro eingeführt. Als Gegenleistung sollten die Gäste einen Drink erhalten. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden stellte einen Strafbescheid von 500 Euro aus, weil „eine Personengruppe ungerechtfertigt benachteiligt“ worden sei.

Bar-Betreiberin: Kellnerin sei belästigt worden

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung wurde von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt, berichtete die „Presse“ am Montag. Die Bar-Betreiberin verteidigte sich damit, dass ihre Kellnerin wiederholt belästigt worden sei, „veranlasst“ durch Personen, die in einer Asylunterkunft lebten. Aus Fürsorge für ihre Arbeitnehmerin habe sie deshalb handeln und das Eintrittsgeld einführen müssen, das für alle Besucher gleichermaßen gelte.

Zunächst Freispruch für Bar-Betreiberin

Die Frau legte Beschwerde ein, das Landesverwaltungsgericht gab ihr recht. Zwar sah es das Eintrittsgeld in Zusammenhang mit den Postings sehr wohl als eine (mittelbare) Diskriminierung, die darauf abziele, finanziell Benachteiligte dem Lokal fernzuhalten. Die bloße Ankündigung sei aber nicht strafbar. Vielmehr müsste dazu ein konkreter Asylwerber benachteiligt werden, indem er einen Eintritt zahlen müsste, der anderen nicht abverlangt würde, indem ihm der Zutritt verwehrt würde oder indem er aus dem Posting schließe, in der Bar nicht willkommen zu sein.

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Sicht der BH

Der Freispruch rief wieder die Bezirkshauptmannschaft auf den Plan. Sie legte Amtsrevision ein und setzte sich durch. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) meinte, dass das Posting nicht anders verstanden werden könne, als dass die solcherart umschriebenen Personen nicht erwünscht sind und gegebenenfalls damit rechnen müssten, nicht eingelassen zu werden. Zum Vergleich zitiert der Gerichtshof das historische Beispiel „Unser Hotel ist judenfrei“.

Nach Einschätzung des VwGH müsste das Posting gar nicht als Lokalverbot gedeutet werden, wie in manchen Medienberichten geschehen. Es genüge, dass Asylwerber mit einer ungünstigeren Behandlung rechnen müssten. Das Wort „Asylant“ werde auch als abwertend empfunden.

Quelle:  http://ooe.orf.at/news/stories/2915354/ 

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Links:

https://derstandard.at/2000028916953/Wir-sind-asylantenfrei-Lokal-nach-Facebook-Posting-in-der-Kritik

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Lokalbetreiberin-verkuendet-Wir-sind-asylantenfrei;art4,2081026 

https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ro_2017030016.html?0

https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/ein-maedel-sogar-bis-aufs-klo-verfolgt/174.703.430 

http://www.heute.at/oesterreich/oberoesterreich/story/Bar-verkuendet-Asylwerber-Verbot-im-Nazi-Jargon-24387601 

https://www.stopptdierechten.at/2016/02/23/bad-ischl-oo-keine-verhetzung-aber-diskriminierung/ 

ff

Bad Ischl: Bar erteilt Flüchtlingen Hausverbot

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