FPÖ und VfGH-Richter verglichen sich


Hofburg-Wahl: FPÖ und VfGH-Richter schlossen Vergleich

Die FPÖ und der Verfassungsrichter Johannes Schnizer haben ihren Rechtsstreit rund um die Bundespräsidentenwahl 2016 beigelegt. Parteichef Heinz-Christian Strache, der damalige FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und Schnizer schlossen heute am Handelsgericht Wien persönlich einen Vergleich, wie Schnizers Anwalt Michael Pilz mitteilte. Der FPÖ reichte laut den Angaben eine Erklärung Schnizers.http://orf.at/stories/2416570/

Ursprünglich wollten die Freiheitlichen, dass Schnizer seine Aussagen zur Wahlanfechtung widerruft und unterlässt – deshalb wurde Klage eingebracht. Der Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte nach der Aufhebung der ersten Stichwahl in Interviews gesagt, dass die FPÖ seiner Meinung nach die Anfechtung schon vor der eigentlichen Wahl vorbereitet habe.

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Ohne Urteil beendet

Der nun geschlossene Vergleich sieht vor, dass Schnizer erklärt, nie behauptet zu haben, dass die FPÖ, Strache oder Hofer vorab über die konkreten Mängel Bescheid gewusst hätten, wie Pilz ausführte. Mit dem Vergleich ist das Gerichtsverfahren ohne Urteil zu Ende gegangen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass jeder seine Prozesskosten selbst trägt.

In dem Vergleich heißt es wörtlich: „Der Beklagte (Schnizer, Anm.) erklärt, nicht behauptet zu haben, die klagenden Parteien (FPÖ, Strache und Hofer, Anm.) hätten über die konkreten Mängel und Rechtswidrigkeiten des Verfahrens zur Wahl zum Bundespräsidenten 2016, die zur Aufhebung des zweiten Wahlganges 2016 führten, bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt, um die Wahl anfechten zu können.“

Der Rechtsvertreter der FPÖ, Michael Rami, sagte, dass die Freiheitlichen Schnizer nie hätten klagen wollen. Mit der Erklärung habe man erreicht, dass Schnizer seine Behauptung zurückgenommen hat.

Quelle: http://orf.at/stories/2416570/


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