Graz: 35-jähriger verurteilt


Graz: 35-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt.

In Graz ist am Donnerstag ein 35-jähriger Mann wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Er soll seine Nazi-Tätowierungen zur Schau gestellt und NS-Propagandamaterial gehortet haben. Vor Gericht gab er sich betont lässig.

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Stahlhelme, Waffen und Munition aus dem 2. Weltkrieg, Reichsadler, Hakenkreuzfahnen sowie Bilder und Büsten von Adolf Hitler hatte der Verfassungsschutz in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. „Bei ihm schaut es aus wie in einem Hitler-Museum“: So beschrieb einer der Richter am Donnerstag die Wohnung des Steirers.

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Angeklagter grinst: „Sammeln ist erlaubt“

Am Körper trägt der 35-jährige Frühpensionist Hakenkreuze, Runen und am Unterarm eine große NSDAP-Aufschrift, die werde er „aber jetzt eh überstechen“ lassen, wie der Mann am Donnerstag vor Gericht sagt. Es gebe kaum Nazi-Symbole, die nicht auf dem Körper des Angeklagten sind, so der Staatsanwalt. „Das Sammeln ist erlaubt, oder?“, antwortete der 35-Jährige grinsend, „in meiner Wohnung kann ich machen was ich will“.

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„Die Zeit interessiert mich.“

Mittlerweile hat der Angeklagte begonnen, seine Nazi-Symbole durch neue Tätowierungen überdecken zu lassen. „Was soll das werden?“, fragte der Staatsanwalt angesichts eines Hakenkreuzes auf der Schulter. „Irgendwas darüber halt“, kam die eher desinteressierte Antwort. Dass er eine Neigung zu NS-Devotionalien hege, stritt er nicht ab: „Die Zeit interessiert mich.“

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Zurschaustellung verboten

In der Verhandlung ging es darum, ob der Mann die Symbole und Gegenstände anderen gezeigt, also zur Schau gestellt hat. Mit seinen Tätowierungen soll er das unter anderem im FKK-Bereich eines Bades getan haben, so die Anklage. Und die Zurschaustellung sei sehr wohl verboten, so der Staatsanwalt.

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Eltern im Zeugenstand

Als Zeugen werden die Eltern des 35-Jährigen gehört. Der Vater sagte, sein Sohn komme alle paar Wochen zum Essen und um die Schmutzwäsche zu bringen. Von der Sammelleidenschaft des Sohnes wollte er nichts wissen. Er sei seit zwölf Jahren nicht mehr in der Wohnung des Angeklagten gewesen, gab der Vater zu Protokoll.

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Hitler oder Charlie Chaplin

Einer der beisitzenden Richter fragte den Vater, ob er denn nichts zum Führerscheinbild seines Sohnes zu sagen habe – das Foto zeigt den 35-Jährigen mit einem kleinen Bärtchen. Für den Richter ein Hitlerbart, der Vater sprach lachend von einem Charlie Chaplin-Bart.

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Mutter übernahm, Sohn spielte mit Handy

Die Mutter des Angeklagten sagte, der Sohn komme drei Mal am Tag zum Essen, aber auch sie habe die Wohnung des Sohnes noch nie betreten, die fertige Wäsche stellt sie einfach vor die Tür. Richterin und Geschworene fragten mehrmals nach, weil sie den Aussagen der Eltern keinen Glauben schenken.

Die Mutter übernahm schließlich die Verhandlung, drehte sich zur Geschworenenbank und sagte: „Hat noch jemand eine Frage? Ich kann das auch alleine machen.“ Der Sohn lächelte dazu auf der Anklagebank und spielte mit seinem Handy.

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30 Monate teilbedingte Haft

Die Geschworenen befanden den Steirer für schuldig und fanden eine Haftstrafe von 30 Monaten, davon zehn unbedingt, für angemessen. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2878568/


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