„F*ck Strache“


Strache blitzt mit Klage ab. Richter nennt FPÖ-Chef wehleidig. (Urteil 1. Instanz nicht rechtskräftig)

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H.C. Strache blitzt mit Klage ab

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Heute (14.Dez.2017) fand vor dem Wiener Straflandesgericht eine Verhandlung gegen „Linkswende jetzt“ statt. Kläger war der FPÖ-Parteiobmann H.C. Strache, der sich vom Begriff „Fuck Strache“, den die „Linkswende jetzt“ in ihren zahlreichen Aktionen zum Kernthema gemacht hat, beleidigt fühlte.
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Strache hatte uns, ´Linkswende jetzt`, wegen ´Beleidigung` geklagt, da wir „Fuck“ zu ihm gesagt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben. Jetzt hat er in erster Instanz verloren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig“
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so „Linkswende jetzt“ auf ihrer Homepage.
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Vor Gericht erlitt H.C. Strache jedoch eine bittere Niederlage, nicht die erste.  Auch 15 Klagen, die Strache gegen den Medieninhaber von „dahamist.at“ über Jahre hinweg eingebracht hatte, verlor der zukünftige Vizekanzler allesamt.
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Der Richter des Landesgerichtes Wien hat also die Klage gegen „Linkswende jetzt“ in erster Instanz abgeschmettert. Er begründete sein Urteil damit, dass aus dem Video klar hervorgehe, dass sich die Aussage „Fuck“ auf eine konkrete politische Handlung beziehe, nämlich die drohende Regierungsbeteiligung der FPÖ. Der Richter folgte in seiner Urteilsbegründung der Verteidigung. Die Beschimpfung richte sich nicht an Strache als Privatperson sondern vielmehr gegen die hinter ihm stehende Partei und deren Ideologie. Strache sei das „Aushängeschild“ der FPÖ und müsse deshalb mit der politischen Ablehnung seitens seiner  Gegner zurechtkommen. Im übrigen hatte Strache selbst dieses Video „F*ck Strache“ geteilt.  Der Richter weiter in Richtung Strache:
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Eine gewisse Wehleidigkeit liege hier vor.“
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Jetzt spielt H.C. Strache die beleidigte Leberwurst, wie auf der Plattform von „Linkswende jetzt“ nachzulesen und auszugsweise nachstehend eingeblendet ist.
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Beleidigte Leberwurst
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„Straches Anwältin, aus der Haus- und Hofkanzlei der FPÖ, Gheneff-Rami-Sommer,  agierte von Beginn an defensiv und beschuldigte die Aktivist_innen, den FPÖ-Chef ohne konkreten Anlass beleidigt zu haben. Die „Beleidigungskampagne“ hätte Strache keine andere Wahl gelassen, als die „Flucht nach vorne“ anzutreten und das Video selbst zu verbreiten (von dem er sich so „gekränkt“ fühlte). Außerdem sei das Wort „Fuck“ laut Wikipedia ein schlimmer „Vulgärausdruck“. Unbedingt wollte sie das besagte Video im Gerichtssaal zeigen, musste sich dann aber damit begnügen – sehr zur Enttäuschung der anwesenden Zuschauer -, es nur auf USB-Sticks verteilen zu können.

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Quelle: „Linkswende jetzt“
http://linkswende.org/strache-blitzt-mit-fuck-klage-ab-richter-nennt-fpoe-chef-wehleidig/ 

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In diesem Zusammenhang verweisen wir auf ein ähnliches Urteil des OGH vom November 2016, eine Klage die H.C. Strache gegen den Medieninhaber von „dahamist.at“ Uwe Sailer eingebracht hatte und in allen Instanzen verloren hatte.   „Strache schaut deppert aus der Wäsch“

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OGH   (6Ob245/16x)

22.12.2016

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** S*****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei U***** S*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 35.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 9. November 2016, GZ 1 R 172/16v-13, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

….

Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20161222_OGH0002_0060OB00245_16X0000_000

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dahamist.at

14.Feb.2017

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“. Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (6Ob245/16x).

Politiker müssen demnach härtere Kritik einstecken als Privatpersonen. Selbst Beschimpfungen können im Rahmen politischer Debatten im Einzelfall gerechtfertigt sein. Aus dem Gesamtzusammenhang des Textes ergebe sich, „dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger (Strache, Anm.) durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne“. Laut Sailer stammte das Posting übrigens gar nicht von ihm. Es sei ein Fake gewesen. (cka)

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 14.02.2017)

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Die Presse

14.02.2017

„Schaut deppert aus der Wäsch’“: Strache blitzt mit Klage ab

Der FPÖ-Chef klagte wegen Posting, der OGH entschied: Keine Ehrenbeleidigung.

Quelle: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5169259/Schaut-deppert-aus-der-Waesch_Strache-blitzt-mit-Klage-ab 

 

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