Strasser bleibt in Strafhaft.

Der ehemalige Innenminister der schwarz-blauen Bundesregierung Ernst Strasser (ÖVP) will vorzeitig aus der Strafhaft entlassen werden. Strasser ist jener Innenminister, der mit politischer Brutalität das Innenministerium ab dem Jahr 2000 von fähigen Mitarbeitern säuberte und mit eigenen willfährigen Parteifreunden besetzte.  Das Innenministerium hat sich bis heute nicht von diesem reaktionären Kahlschlag erholt. Mittlerweile dominiert die rechtsextreme FPÖ im Sicherheitsapparat.

 
Wie der ORF in seiner online-Ausgabe vom 09. März 2016 berichtete, beantragte Strasser eine vorzeitige Haftentlassung, die abgelehnt wurde.

Strasser 160309 Gitter

 

Strasser: Keine vorzeitige Entlassung

Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser bekommt vorerst keinen Strafnachlass. Das Wiener Straflandesgericht wies seinen Antrag auf vorzeitige Entlassung ab. Strasser kann allerdings noch Beschwerde einlegen.

Gerichtssprecher Thomas Spreitzer bestätigte am Mittwoch einen Bericht des „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe). Strasser hatte eine bedingte Haftentlassung nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe beantragt. Das Gericht lehnte diese jedoch aus „generalpräventiven Erwägungen“ ab, so Spreitzer. Laut dem Richter geht es darum, einen Bagatellisierungseffekt und Nachahmungstäter zu verhindern.

Strasser hat 14 Tage nach Zustellung der Ablehnung Zeit, eine Beschwerde gegen diese einzubringen. Die Frist begann am 4. März zu laufen, die endgültige Entscheidung würde dann beim Oberlandesgericht Wien liegen. Bei dem per Zufall ausgewählten Richter am Straflandesgericht handelte es sich ausgerechnet um Georg Olschak. Er war es, der Strasser im ersten Prozess 2013 zu einer besonders strengen Strafe verurteilte: vier Jahre unbedingte Haft. Das Urteil wurde aber vom Obersten Gerichtshof wegen eines Formalfehlers aufgehoben.

Fußfessel seit Mai 2015

Strasser, der auch ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament war, war 2014 schließlich wegen Bestechlichkeit in der „Lobbyistenaffäre“ zu drei Jahren Haft verurteilt worden – mehr dazu in Drei Jahre Haft für Ernst Strasser. Strasser hatte seine Strafe im November 2014 angetreten, im vergangenen Mai wurde ihm – zusätzlich zu Erleichterungen wie Freigang – die Fußfessel genehmigt – mehr dazu in Ernst Strasser ab sofort mit Fußfessel zu Hause.

Wenn der Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nun definitiv abgelehnt wird, kann Strasser das nächste Mal im November einen Antrag stellen. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe kann eine bedingte vorzeitige Entlassung nicht mehr aus generalpräventiven Gründen abgelehnt werden. Dann seien nur noch spezialpräventive Gründe möglich, so Spreitzer.
 
Der ORF verwies dabei auf einen Kurier-Artikel  vom 09. März 2016
http://kurier.at/chronik/oesterreich/kein-strafnachlass-fuer-ernst-strasser-er-bekam-strengen-richter-zurueck/185.628.972
 
Quelle:
http://wien.orf.at/news/stories/2761918/

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